Betriebsratswahlen
Hallo zusammen, wir hatten gestern betriebsratswahlen und 3 Mitarbeitern ist auf gefallen das sie zwar in einer Liste mit drauf stehen um gewählt zu werden aber man hat Ihnen nicht gesagt das man schriftlich eine bestätigungsschreiben dazu legen mussten, somit sind wir dann zur Wahl gegangen bevor diese anfing und hatten dem Wahlvorstand gesagt das wir erfahren haben das diese drei personen keine schriftliche Bestätigung abgegeben haben das sie an der Wahl teilnehmen und sich mit aufstellen lassen, darauf meinte dann der Wahlvorstand doch die hätten die Bestätigung schriftlich von denen, ich sagte dann ob ich die bitte sehen darf, darauf meinte der Wahlvorstand er darf mir das nicht zeigen wegen datenschutz aber diie haben das abgegeben, ich sagte dann er muss die zeigen weil ja der Verdacht besteht das die nicht mit abgehen wurde, und doch somit die ganze liste dann nicht mit antreten kann bei der Wahl gestern oder liege ich da falsch? Der Wahlvorstand hat sich auf jedenfall quer gestellt diese schreiben zu zeigen, und das beste die drei stehen bei ihm mit auf der Liste
Community-Antworten (8)
02.04.2022 um 23:36 Uhr
Die Kollegen können auch auf der Liste unterschreiben dass sie damit einverstanden sind zu kandidieren. Die Einverständnis Erklärung muss nicht zwingend separat dazugelegt werden.
Falls dies auch nicht geschehen ist, wäre es ein heilbarerer Mangel. Der Wahlvorstand muss der Liste eine Frist zur Korrektur geben.
Aus wieviel Personen besteht den Euer Wahlvorstand? Wenn der Wahlvorstand die Liste für gültig erklärt hat, ist grundsätzlich davon auszugehen dass alles gestimmt hat.
03.04.2022 um 00:06 Uhr
Der Wahlvorstand ist der betriebsrat und er hat 24leute auf seiner Liste mit stehen bei den neu wahlen die gestern waren, und keiner von denen haben was schriftlich abgeben müssen und es steht aber bei §8 das jeder der an der Wahl teilnehmen will eine schriftliche Bestätigung mit bei legen muss Wahlvorstand waren drei und drei Ersatz und die wurden nicht öffentlich vorher bekannt gegeben vom Wahlvorstand
03.04.2022 um 00:21 Uhr
Jeder der sich als Wahlbeweber Aufstellen lässt, muss seine Zustimmung zur Kandidatur entweder separat abgeben oder direkt auf der Vorschlagsliste als Kandidat unterschreiben.
Wenn die Zustimmung der Kandidaten fehlt, wäre die Liste ungültig.
Ich verstehe aber nicht, warum die Kandidaten nicht direkt ihren Listenführer auf diesen Fehler hingewiesen haben.
Und die Wahl hat schon stattgefunden? Dann könnt ihr die Wahl anfechten
03.04.2022 um 00:48 Uhr
Weil der Wahlvorstand denen das nicht gesagt hat oder es selber als Wahlvorstand vielleicht nicht wussten und da wir nur nachts arbeiten und der Wahlvorstand nicht ansprechebar wahr und man das nur aus einem gespräch heraus raus kam das die die bei dem Wahlvorstand auf der liste standen dann meinten die sollten nur auf der unterstütz liste mit unterschreiben, darauf sind ich und ein Kollege ja morgens vor der Wahl dahin schnell und wollten von dem Wahlvorstand(betriebsrat) ja die Unterschriften sehen die nicht geleistet werden und dann meinten die nee Datenschutz er zeigt die nicht die Wahl findet statt auch ohne die uns zuu zeigen
03.04.2022 um 00:57 Uhr
Es ist ja von Anfang an Fehler schon aufgefallen zb die aktuellisierten Listen wurden nicht immer neu hin gehangen, dann keine Fremdsprachen wie die Wahl abläuft würde nicht hingegangen, dann sind wir 197mitarbeiter und damit ein 7er Gremium und kein 9er lauter solche Fehler aber es interessiert den Wahlvorstand nicht
03.04.2022 um 13:20 Uhr
Was für aktualisierte Listen? Die Wahlvorschläge werden irgendwann ausgehangen und fertig. Da wird nichts aktualisiert. Wenn die Mitglieder des WV nicht bekannt gemacht wurden und es auch noch andere Fehler gab, kann man die Wahl anfechten.
Und es gibt auch ein Einsichtsrecht in die Unterlagen der Wahl (zumindest nach der Wahl). Aber das wird Euch der WV vermutlich auch verweigern.
03.04.2022 um 13:54 Uhr
Wenn ich jetzt mit I'm betriebsrat bin habe ich doch jetzt das Recht in die Wahl akte ein zu sehen
03.04.2022 um 15:50 Uhr
@Tamy Erst war ich am Zweifeln über @celestros Aussage. Ich denke aber mal das er §19 der Wahlordnung meint. So wie es da steht glaube auch ich das du da ein Einsichtsrecht hast.
Denke auch das dir dieser Text hier weiter helfen könnte:
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/einblicks-einsichtsrecht
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