Betriebsratswahlen
Hallo zusammen, zwei weitere Fragen: a.) wenn ein Mitarbeiter in der aktiven Phase der ATZ in den BR gewählt wird, verliert er sein Mandat, wenn er in die passive Phase übergeht ? Oder kann er sein Mandat weiter wahr nehmen b.) wenn drei Listen antreten, nach dem Hondt'schen Verfahren ausgezählt wird, und ein Mitglied einer Liste aus dem BR ausscheidet, rückt automatisch einer aus der gleichen Liste nach oder wird nach dem Hondt'schen Verfahren womöglich eine andere Liste den Platz übernehmen ? Es sind auf allen Listen genügend Bewerber !
Gruß Sunrose
An obaltixx oder so, herzlichen Dank für deine Antworten, aber nach welchen Grundsatz entfällt die Mitgliedschaft ? Auch in der passiven Zeit besteht das Arbeitsverhältnis weiter.
Community-Antworten (4)
05.02.2014 um 18:43 Uhr
a: passive ATZ - da ist man raus und ein Ersatz rückt dauerhaft nach. b: Nachrücker kommen erst mal aus der eigenen Liste, es sei denn, das Minderheitengeschlecht ist zu beachten.
05.02.2014 um 19:08 Uhr
Hallo Sunrose, soweit ich das beobachte mit der Abschaffung der 'Zwei-Komponenten-Lehre' durch das BAG, ist die Frage (a) nicht gar so klar zu beantworten. Zur Zeit ist Oblatixx' Antwort noch korrekt. Aber ich glaube, das wird das BAG nicht lange aufrecht erhalten. Und dann könnte es -analog der 'neuen' sonstigen Rechtsprechung- so aussehen, dass auch passive ATZ'ler wählbar werden, und/oder -dein Fall- dass passive ATZ'ler im BR bleiben können.
Kurz gesagt, beobachte das immer mal, was sich am BAG bzgl. ATZ'ler gerade tut. :)
05.02.2014 um 19:41 Uhr
@Sunrose Bitte nicht den ersten Beitrag editieren. Immer mit Antworten antworten. Das geht sonst sehr schnell unter.
06.02.2014 um 11:00 Uhr
Im Moment ist es aber noch so, dass die passive Phase der ATZ dazu führt, dass das Mandat verloren ist. Ich habe das auch immer als unsinnig angesehen (auch aus diesen Kreisen kommen häufig Fragen an den BR) - aber unsere Rechtsprechung hat das nun mal so gesehen(vergleiche Kommentare zum BetrVG, z.B. Fitting)
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