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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahlen

P
paulinchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich habe eienen komplizierten Sachverhalt zu klären.

Eine Firmengruppe, drei rechtlich unábhängige Firmen, drei Standorte.

Im Standort 1 wurde für Firma 1, 2006 erstmalig ein BR gewählt.

Im Standort 2 wurde für Firma 2 und 3, 2008 erstmalig ein BR gewählt.

Jetzt wird es kompliziert.

Im Standort 1, gibt es ca 100 Mitarbeiter, die zu den Firmen 2 und 3 gehören, die jedoch nicht an den Wahlen teilnehmen durften.

Frage:

Werden diese Mitarbeiter vom BR im Standort 2 vertreten, oder können sie einen eigenen BR wählen, oder kann gar der BR von Firma 1, der sich am Standort der Betriebsratslosen Mitarbeiter befindet, die Kollegen vertreten.

Hoffentlich war das jetzt nicht zu kompliziert und ich erhalte einige gute ANtworten.

LG

Paulinchen

5.28102

Community-Antworten (2)

K
Kölner

17.06.2008 um 11:34 Uhr

@paulinchen Wenn die Kollegen von Standort 2 und 3 nicht mitwählen durften ist das schlicht und einfach falsch! Inwiefern die Kollegen von ihrem Heimat-BR (Standort 1) vertreten werden können bei Problemen am Standort 2 oder 3 sei mal dahingestellt. Die BR's 2 und 3 müssen sich auf jeden Fall auch um selbige AN kümmern... ...und sich mal Gedanken über Neuwahlen machen!

P
Petrus

17.06.2008 um 17:12 Uhr

Kurze Ergänzung zum Kölner: Im Zweifelsfall wählen diese 100 MA an beiden Standorten! Bei 2 / 3, weil sie dort angestellt sind. Bei 1, weil es §7 BetrVG so will. ;-) (Im Kommentar mal im Stichwortverz. unter Konzernleihe gucken)

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