Hallo,

ich habe eienen komplizierten Sachverhalt zu klären.

Eine Firmengruppe, drei rechtlich unábhängige Firmen, drei Standorte.

Im Standort 1 wurde für Firma 1, 2006 erstmalig ein BR gewählt.

Im Standort 2 wurde für Firma 2 und 3, 2008 erstmalig ein BR gewählt.

Jetzt wird es kompliziert.

Im Standort 1, gibt es ca 100 Mitarbeiter, die zu den Firmen 2 und 3 gehören, die jedoch nicht an den Wahlen teilnehmen durften.

Frage:

Werden diese Mitarbeiter vom BR im Standort 2 vertreten, oder können sie einen eigenen BR wählen, oder kann gar der BR von Firma 1, der sich am Standort der Betriebsratslosen Mitarbeiter befindet, die Kollegen vertreten.

Hoffentlich war das jetzt nicht zu kompliziert und ich erhalte einige gute ANtworten.

LG

Paulinchen