Betriebsratswahlen
Wir sin in unserem Betrieb 3 Betriebsratsmitglieder, haben aber alle kein Interesse an einer weiteren Mitgliedschaft im BR .Am 31.Mai endete ja die Frist zum Ablauf der Wahl. Haben wir eine Verpfehlung begangen, indem wir die Neuwahlen nicht eingeleitet haben? Muss aber dazu sagen ,dass ein BR-Mitglied längere Zeei im Urlaub war und ein anderes BR-Mitglied längere Zeit erkrankt war. Von den anderen Mitarbeitern wurde weder mündlich noch schriftlich geäußert, dass Interesse an einer neuen Betriebsratswahl besteht, oder dass jemand als Mitglied im BR mitarbeiten möchte, bzw. zur Wahl zur verfügung stehen möchte.Wer müsste bei eventuellen Neuwahlen die ganze Wahl organisieren? Hat der alte BR jetzt noch irgendwelche Verpflichtungen?, zumal unsere BR-Vorsitzende vom Arbeitgeber massiv unter Druck gesetzt wird, eine Betriebsversammlung einzuberufen, da er sich ansonsten strafbar machen würde???????Gibt es irgendwelche rechtliche Grundlagen mit denen man argumentieren könnte bzw.Rechtssicherheit hat ?
Community-Antworten (3)
16.06.2010 um 13:20 Uhr
berti, gefällt Dir meine Antwort nicht? Verstehst Du meine Antwort nicht? Eine Wunschantwort gibt es hier nicht!
16.06.2010 um 13:44 Uhr
Das ist ja wohl das hinterletzte. Ihr habt eure Kollegen um ihre Vertretung gebracht. Eure Aufgabe war es eine Wahl in die Wege zu leiten. Wenn ihr keine Lust mehr habt hättet ihr ja nicht mehr antreten müssen, aber die Kollegen hätten gewußt, daß eure Amtszeit endet und ein neuer Betriebsrat zu wählen ist. Die Kollegen wissen wahrscheinlich immer noch nicht, daß es keinen Betriebsrat mehr gibt. Habt wenigstens so viel Anstand und informiert eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft über die Situation,so daß diese eine Wahl zu einem Betriebsrat in die Wege leiten kann.
Und hoffentlich kommt von euch keiner mehr auf die Idee, doch noch zur Wahl anzutreten. Solche Betriebsräte braucht es nicht.
16.06.2010 um 14:16 Uhr
Da gibt es doch keine Diskussion drüber. Der alte BR hat zum Ende seiner Amtszeit einen Wahlvorstand zu benennen, welcher die BR-Neuwahl durchführt §16 BetrVG. Das ist eine gesetzliche Pflicht. Und das habt ihr verduselt. Aktuell habt ihr keine Pflichten mehr, denn eure Amtszeit ist vorrüber. Meiner Einschätzung nach kann eine Betriebsversammlung jetzt über die Gewerkschaft einberufen werden, ein neuer Wahlvorstand wird einberufen, und dann wird gewählt. Der AG ist da aber völlig aussen vor. Die Frage wird nur sein, inwieweit es euch als alten BR noch belastet, daihr quasi eine Pflichtverletzung begangen habt.
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