Wir sin in unserem Betrieb 3 Betriebsratsmitglieder, haben aber alle kein Interesse an einer weiteren Mitgliedschaft im BR .Am 31.Mai endete ja die Frist zum Ablauf der Wahl.
Haben wir eine Verpfehlung begangen, indem wir die Neuwahlen nicht eingeleitet haben?
Muss aber dazu sagen ,dass ein BR-Mitglied längere Zeei im Urlaub war und ein anderes BR-Mitglied längere Zeit erkrankt war. Von den anderen Mitarbeitern wurde weder mündlich noch schriftlich geäußert, dass Interesse an einer neuen Betriebsratswahl besteht, oder dass jemand als Mitglied im BR mitarbeiten möchte, bzw. zur Wahl zur verfügung stehen möchte.Wer müsste bei eventuellen Neuwahlen die ganze Wahl organisieren? Hat der alte BR jetzt noch irgendwelche Verpflichtungen?, zumal unsere BR-Vorsitzende vom Arbeitgeber massiv unter Druck gesetzt wird, eine Betriebsversammlung einzuberufen, da er sich ansonsten strafbar machen würde???????Gibt es irgendwelche rechtliche Grundlagen mit denen man argumentieren könnte bzw.Rechtssicherheit hat ?