Erstellt am 05.01.2012 um 14:08 Uhr von gironimo
ich gehe von einem kleinen Fehler aus. Die Berufsbezeichnung dient ja der besseren Identifizierung des Kandidaten durch die Wähler - insbesondere bei größeren Betrieben. (Alle heißen Müller .... wer ist der Kandidat).
Wenn durch die falsche Angaben Verwechselungen denkbar sind, würde ich den Sachverhalt durch entsprechende Information korrigieren. Wenn keine Irrtümer durch den Wähler zu erwarten sind - macht Euch nicht verrückt.
Erstellt am 05.01.2012 um 14:20 Uhr von Holzschuppen
Vielen Dank! Verrückt machen...wir werden verrückt gemacht, die Wahl muss wegen einer erfolgreichen Wahlanfechtung erfolgen. Jetzt haben wir natürlich Bedenken, dass es wieder zu einer Wahlanfechtung kommt.