Bei der Bekanntgabe der Wahlvorschlagslisten ist uns ein Fehler unterlaufen. Bei zwei Mitarbeitern haben wir die falsche Tätigkeit im Betrieb angegeben. Die Wahl ist in 6 Tagen. Was sollen wir tun? Ist das ein Grund zur Anfechtung der Wahl? Wenn wir einen Aushang machen mit der Korrektur, müssen wir den auch den Briefwählern schicken? Danke für schnelle Antworten.