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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Falsches Fristende für Wahlvorschläge

K
KäseVertilger
Mai 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, unsere BR- Wahl findet am 10.05.2022 statt. Als Fristende für Wahlvorschläge wurde im Wahlausschreiben der 03.05.2022, 18:00 Uhr angegeben - richtig ist 02.05.2022 (vereinfachtes Verfahren). Dies ist uns gerade erst aufgefallen.

Meine Einschätzung ist, dass eine Korrektur nicht mehr möglich ist, denn wenn wir das heute machen sind die Wahlvorschläge, die heute zur Post gebracht werden, nicht mehr gültig, was die Wahl aufgrund eines Fehlers von uns, dem Wahlvorstand, ändern würde.

Kann daraus die Wahl erfolgreich angefochten werden, kann das noch korrigiert werden? Als wie schwerwiegend seht ihr diesen Fehler an?

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Community-Antworten (3)

S
seehas

02.05.2022 um 19:16 Uhr

Zu ändern ist es nicht mehr. Dass es die Wahl in unzulässiger Weise verfälscht glaube ich nicht. Deshalb also eine Wahl anzufechten ist eher unwahrscheinlich.

M
Muschelschubser

03.05.2022 um 15:38 Uhr

Ihr habt einen Tag länger gewährt und es sind keine schriftlichen Einwände eingegangen.

Ich wüsste daher nicht, woraus man einen Anfechtungsgrund herleiten sollte - ein wahlbeeinflussender Faktor kann es jedenfalls nicht sein, und darauf wird ja als erstes abgestellt.

Insofern würde ich planmäßig im Terminplan weitermachen.

K
KäseVertilger

03.05.2022 um 17:44 Uhr

Vielen Dank! Das ist auch meine Einschätzung.

Also geht es weiter, wie geplant und hoffentlich ist das der einzige Fehler (was bisher so zu sein scheint)

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