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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bekanntgabe der Wahlvorschläge

D
Daniel_Schwarz
Sep 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, bei uns steht die BR-Wahl am Mi, 04.11. an, nach vereinfachtem Wahlverfahren.

Ergibt sich damit automatisch der Mi, 28.10. als frühestmöglicher Termin für die Veröffentlichung der beim WV eingegangenen Wahlvorschläge?

Da bei früheren Wahlen die Wahlvorschläge (samt Stützunterschriften) quasi ab Wahlausschreiben öffentlich am Aushang geführt wurden, ist das Empfinden der älteren Belegschaftsmitglieder, dass man so nur 5 Arbeitstage vor dem Wahltag hat, um sich über die Kandidaten zu informieren.

Darf der WV geprüfte/zugelassene Wahlvorschläge früher als 1 Woche vor der Wahl bekanntgeben?

Vielen Dank schonmal

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Community-Antworten (3)

K
krambambuli

23.09.2020 um 17:52 Uhr

Wenn ihr bei der ersten Wahl sofort die Wahlvorschläge hattet, habt ihr wahrscheinlich nach dem vereinfachten, zweistufigen Wahlverfahren gewählt. Bei den nächsten Wahlen geht's dann nach dem einstufigen Wahlverfahren. Aber die Fristen müssen ja im Wahlausschreiben stehen. Siehe auch www.bzo-wissen.de

C
celestro

23.09.2020 um 18:19 Uhr

"Darf der WV geprüfte/zugelassene Wahlvorschläge früher als 1 Woche vor der Wahl bekanntgeben?"

Jein! Sofern es nicht mit irgendwelchen Fristen kollidiert, darf der WV die Wahlvorschläge auch schon früher bekannt machen. Was aber nicht geht, wäre einige Wahlvorschläge zu veröffentlichen, während andere noch geprüft werden.

D
Daniel_Schwarz

23.09.2020 um 18:24 Uhr

OK, danke euch beiden. D.h. wenn die Frist zur Einreichung im WA früher gelegt wurde, kann auch früher bekannt gegeben werden.

Dann weiß ich Bescheid für 2022 ;)

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