Wir haben eine Bewerbung einer Teilzeitbeschäftigten vorliegen, die sich auf eine Vollzeitstelle beworben hat. Unser Betrieb hat 380 Mitarbeiter; der Konzern über 20.000.
Der Kollegin gegenüber wurde die Ablehnung der Stelle damit begründet, dass sie nur Teilzeit arbeitet (30 statt 35 Stunden).
Jetzt liegt uns ein Anhörungsbogen für eine externe Stellenbesetzung vor.
Können wir ablehnen, mit der Begründung das die interene TZ-Kollegin benachteiligt wird.
Verstößt es nicht gegen das AGG, wenn die Ablehnung seitens des AGs mit TZ-Arbeit begründe wird?