Eingruppierungen ohne Tarifvertrag
Wir gehören keinem Tarifvertrag an und haben zwei Standorte. Einen in einem Ballungsgebiet und einen kleineren in Hintertupfing.
In beiden Betrieben wird die gleiche Arbeit geleistet, aber unterschiedliche Gehälter gezahlt. Die Begründung ist seit Jahren das die Lebenshaltungskosten in Hintertupfing niederiger sind als in der Großstadt.
Da wir keinem Tarifvertrag angehören unsere Frage - können wir mit dem AG über Eingruppierungen verhandeln, damit die gleichen Arbeitsplätze auch gleichen Lohn erhalten oder geht so was nur über eine Gewerkschaft. Die Gewerkschaft ist nicht doll vertreten bei uns (ca. 3% Mitglieder).
Community-Antworten (1)
16.12.2011 um 12:28 Uhr
Auch bei den Trifverträgen gibt es oft noch regionale Unterschiede. Du solltest vielleicht erst einmal mit der Gewerkschaft sprechen, wie denn die Tarife aussehen.
Bei einer Betriebsvereinbarung kommt es natürlich immer darauf an, wie man das Kind nennt - aber es gibt eben nun einmal den Tarifvorbehalt des § 77 BetrVG.
Vielleicht kann man Mitglieder für die Gewerkschaft gewinnen, wenn ein Haustarif das Ziel ist.
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