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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anspruch auf Protokoll BR- Sitzung

P
Passat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.....

Wer hat als Betriebsratsmitglied Anspruch auf eine Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung?? Auch das Betriebsratsmitglied, welches verhindert war und nicht an der Sitzung teilgenommen hat?

Anmerkung: Bei uns wird die Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung zusammen mit der Einladung zur nächsten BR- sitzung versendet.
Muss ich dies auch an diejenigen BR- Mitglieder tun, die nicht an der Sitzung teilgenommen haben oder können diese das Protokoll z.B. im BR Büro oder vor der Sitzung einsehen.....?

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

04.09.2015 um 10:20 Uhr

§ 34 BetrVG (...)Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.

Daraus ergibt sich, dass Du natürlich auch das Protokoll kennen musst.

C
celestro

04.09.2015 um 12:32 Uhr

Beides !

Jedes BR-Mitglied (und natürlich auch Ersatzmitglieder, die für eine Sitzung nachrücken), können das Protokoll einsehen. Wenn man es aber eh schon verschickt, darf man hierbei natürlich niemanden ausschließen.

Und "die Person war bei der Sitzung nicht dabei" ist erst recht kein Grund dafür.

S
stehipp

04.09.2015 um 12:42 Uhr

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter. Gerade weil die Person nicht dabei war, braucht sie ein Protokoll der Sitzung.

Immerhin muss sie ja auf dem Laufenden sein, was beschlossen wurde, welche Themen besprochen wurden.

C
celestro

04.09.2015 um 13:04 Uhr

Sehr gutes Argument !

S
Sonderling

04.09.2015 um 20:37 Uhr

Man muss das Protokoll ja nicht an BR Mitglieder versenden, die verhindert sind, aber alle müssen Zugriff haben auf den Ordner in dem es abgelegt ist. Bei uns haben alle Vollmitglieder Zugriff auf die Pc-Daten und können jederzeit alle Unterlagen einsehen. Ich finde das richtig.

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