Erstellt am 04.09.2015 um 08:20 Uhr von gironimo
§ 34 BetrVG (...)Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
Daraus ergibt sich, dass Du natürlich auch das Protokoll kennen musst.
Erstellt am 04.09.2015 um 10:32 Uhr von celestro
Beides !
Jedes BR-Mitglied (und natürlich auch Ersatzmitglieder, die für eine Sitzung nachrücken), können das Protokoll einsehen. Wenn man es aber eh schon verschickt, darf man hierbei natürlich niemanden ausschließen.
Und "die Person war bei der Sitzung nicht dabei" ist erst recht kein Grund dafür.
Erstellt am 04.09.2015 um 10:42 Uhr von stehipp
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter. Gerade weil die Person nicht dabei war, braucht sie ein Protokoll der Sitzung.
Immerhin muss sie ja auf dem Laufenden sein, was beschlossen wurde, welche Themen besprochen wurden.
Erstellt am 04.09.2015 um 11:04 Uhr von celestro
Erstellt am 04.09.2015 um 18:37 Uhr von sonderling
Man muss das Protokoll ja nicht an BR Mitglieder versenden, die verhindert sind, aber alle müssen Zugriff haben auf den Ordner in dem es abgelegt ist. Bei uns haben alle Vollmitglieder Zugriff auf die Pc-Daten und können jederzeit alle Unterlagen einsehen. Ich finde das richtig.