Schweigepflicht - ein gefasster Beschluss mit Bekanntgabe an Dritte?
Folgende Sachlage: Ein Betriebsratsbeschluss wurde mit 7 Ja-Stimmen, 2 Nein- Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen, 11er Gremium. Nach Veröffentlichung wurde ein Betriebsratsmitglied gefragt, warum es zugestimmt habe. Antwort: „Ich habe nicht zugestimmt, im Gegenteil ich habe dagegen gestimmt, wurde aber überstimmt!“ Dies führt in unserem Gremium immer wieder zu Diskrepanzen. Ich persönlich vertrete die Meinung, dass ich nach §79 BetrVG der Schweigepflicht unterliege, das Abstimmungsergebnis nicht veröffentlich darf, jedoch vor meinen Kollegen dazu stehen kann, dass ich mich nicht der Mehrheit des Betriebsratsgremiums angeschlossen habe. Durch vorgenannte Äußerung wird auch nicht das Abstimmungsergebnis bekannt gegeben.
Wer kann helfen? Möglichst mit § oder Urteil. Recherchiere bereits seit einigen Jahren, bis heute nichts gefunden.
Community-Antworten (20)
29.11.2011 um 13:24 Uhr
Wie kommst du darauf, dass §79 Anwendung findet? Ich würde eher §5 GG sehen
29.11.2011 um 13:29 Uhr
da die br-sitzungen nicht öffentlich sind. Aus versch. Seminaren weiß ich, dass ich das Ergebnis der Abstimmung zu einem Beschluß nicht bekannt geben darf. Aber ich denke, dass ich sagen darf, dass ich dagegen gestimmt habe, solange ich nicht aussage wer dafür, dagegen oder sich enthalten hat.
29.11.2011 um 13:45 Uhr
"Aber ich denke, dass ich sagen darf, dass ich dagegen gestimmt habe, solange ich nicht aussage wer dafür, dagegen oder sich enthalten hat."
Ist grundsätzlich o.k., aber wenn es z.B. um schwierige Verhandlungen mit dem AG geht, kann eine solche Aussage durchaus geeignet sein, diese Verhandlungen zu gefährden.
"Wie kommst du darauf, dass §79 Anwendung findet?"
Weil in Kommentierungen auch Bezug auf BR interne Angelegenheiten genommen wird.
29.11.2011 um 14:01 Uhr
Nach meinem Verständnis sollten nach Beschlussfassung alle mit einer Zunge reden. Allerdings habe ich bisher noch nicht gelesen , dass es verboten wäre seine Standpunkt zu den Kollegen mitzuteilen. Die einzige Chance, die ich sehe Verschwiegenheit zu den Beschlüssen festzuschreiben ist in der Geschäftsordnung des BR.
29.11.2011 um 14:14 Uhr
"Die einzige Chance, die ich sehe Verschwiegenheit zu den Beschlüssen festzuschreiben ist in der Geschäftsordnung des BR."
Und dann?
29.11.2011 um 14:29 Uhr
nun, vllt habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. I. d. R. fassen wir unsere Beschlüsse auch einstimmg. Dennoch gibt es ab und an eine Vorlag des AG, der ich nicht zustimme. Beispiel: Überzeitkonto auf 100 Std./Mitarbeiter anheben. (Bisher 70) 7 BR-Mitglieder stimmen ja, 2 nein, 2 enthalten sich. Somit ist der Antrag angenommen. Wir haben 5 Betreibsteile und eine Zentrale. Nun fragen mich Kollegen meines Betriebes:"Warum hast du dem zugestimmt?" Meine Antwort:" Ich habe nicht zugestimmt, ich wurde überstimmt." (Das ist eben gelebte Demokratie) Einige Tage später spricht mich unser Vorsitzender darauf an und meint, ich würde nicht hinter dem Beschluss stehen und dürfte nicht sagen, dass ich dagegen gestimmt habe. Das widerspricht meiner Rechtsauffasung der freien Meinungsäußerung. Ich beuge mich der Mehrheit, stehe aber zu meiner Meinung.
29.11.2011 um 15:22 Uhr
Oft ist es so wenn Beschlüsse bei den Kopllegen gut ankommen keiner mit nein gestimmt hat. Gibt es Kritik dann hat man ja dagegen gestimmt und ist auf die Art und Weise immer fein raus.
29.11.2011 um 15:29 Uhr
@passero und @Blackjack
Nix mit Maulkorb via Beschluss oder GO nur § 79 zählt
Beschlüsse des Betriebsrats Außer in den oben genannten Fällen dürfen Betriebsratsmitglieder nicht zum Schweigen verdonnert werden. Sie dürfen selbst dann über Beschlüsse und Abstimmungen berichten, wenn im Betriebsrat Vertraulichkeit beschlossen wurde.
Niemand kann ihnen verbieten, die Belegschaft darüber zu informieren, dass sie in einer bestimmten Frage anders als die Mehrheit gestimmt haben oder dass ihre Vorschläge mehrheitlich abgelehnt wurden.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit greift für Betriebsratsmitglieder nur in einem Ausnahmefall: wenn es "aus der Natur der Sache" folgt, dass sie vertraulich zu behandeln ist. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn sich das Gremium Strategien für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber überlegt. Würden diese vorher bekannt, könnte das den Erfolg der Verhandlungen gefährden. Solche Informationen dürfen selbst dann nicht an die Öffentlichkeit gegeben werden, wenn ein Betriebsratsmitglied der Meinung ist, dass die beschlossene Strategie nicht zum Erfolg führen wird. Wer solche tatsächlich vertraulichen Informationen weitergibt, muss mit einem Verfahren auf Amtsenthebung rechnen. http://tk-it.bayern.verdi.de/msgler/alles_streng_geheim
weiter auch hier:
http://www.sapler.igm.de/static/demokratie/079_BetrVG_Geheim_BR.pdf
29.11.2011 um 16:33 Uhr
@Kurzarbeiter ""und @Blackjack""Nix mit Maulkorb via Beschluss oder GO nur § 79 zählt""
Hab ich das behauptet?? Solltest besser langsamer lesen oder ein Seminar besuchen, "Wie kann ich Buchstaben richtig sortieren und deuten."
29.11.2011 um 16:54 Uhr
blackjack
sorry, habe überlesen, dass Du ja richtiger Weise die fehlerhafte Aussage vom Lernenden in Frage gestellt hast.
FAZIT: Der Hinweis: Langsam und GANZ bis zu Ende lesen, auch für mich ;-)
29.11.2011 um 17:45 Uhr
"Die einzige Chance, die ich sehe Verschwiegenheit zu den Beschlüssen festzuschreiben ist in der Geschäftsordnung des BR."
Und dann? Antwort 5 Erstellt am 29.11.2011 um 13:14 Uhr von blackjack
Dann gibt's Klassenkeile ... ;-))
29.11.2011 um 17:50 Uhr
Aus meiner Sicht (ohne hier mit tausend Urteilen zu kommen) geht schon aus den demokratischen Geflogenheiten hervor, dass man die in nicht öffentlichen Sitzungen gemachten Äußerungen anderer Sitzungsteilnehmer vertraulich behandelt - also auch deren Stimmverhalten. Das hindert aber auch nicht daran, die eigene Meinung öffentlich zu verbreiten. Und selbst wenn man gegen eine Sache war, kann man ein anderes Abstimmungsergebnis trotzdem tolerieren.
29.11.2011 um 18:34 Uhr
@gironimo
...demokratischen Geflogenheiten JA! Die Redefreiheit aus dem GG!!! Es wird hier ja eben gegen KEIN Gesetz verstoßen. Außer von denen welche hier BRM einen ungesetzlichen Maulskorb verpassen möchten.
29.11.2011 um 20:55 Uhr
und da gibt es noch Kollegen, die dann wenn der AG Stress machen könnte ihre Abstimmungsverhalten entsprechend ausrichten. Chef ich wars ja nicht. Oder aus Partikularintressen ihr Abstimmungsverhalten nach außen tragen.Ein Beschluss des Gremiums hab ich nach außen zu vertreten. Falls ich die Beschlüsse nicht mitragen kann geh ich aus dem BR raus. Das ist allerdings meine persönliche Meinung.
@und dann? an die Geschäftsordnung haben sich alle zu halten. Die Sanktionsfähigkeit ist etwas anderes.
29.11.2011 um 20:59 Uhr
Das ist doch völliger Blödsinn, wenn es im BR nicht verschiedene "Fraktionen" mit verschiedenen Meinungen geben würde bräuchte man immer nur ein Mitglied!
Und natürlich darf die überstimmte Fraktion jedem sagen das sie überstimmt wurde. Andersrum gäbe es ja Probleme mit der Glaubwürdigkeit dieser.
29.11.2011 um 21:08 Uhr
@poius
wenn ich jedesmal von einer Fraktion im BR überstimmt werde, trete ich zurück denn dann geht es nicht mehr um BR Arbeit. Bei richtiger BR Arbeit hast du immer verschiedene Meinungen aber auch immer von verschiedenen Richtungen. Daher kann es jeden mal treffen das es zu Entscheidungen kommt die er so nicht gewollt hat. Und ich glaube einfach das wenn es gut in der Belegschaft ankommt sich keiner hinstellt und sagt ich war dagegen. Das gibt es , so glaube ich zumindest immer nur wenn es Ärger gibt.
29.11.2011 um 21:09 Uhr
Aber erst mal Hut ab vor dem Fragesteller der sich traut auch mal in der Belegschaft zu sagen, ich bin zu diesem Thema anderer Meinung wie der Rest.
Was aber sollte man hier in einer GO Regeln? Etwa: Hiermit hebeln wir das GG aus? Mal ehrlich, das ist totaler Mumpitz. Solange hier nicht die namentliche Abstimmung Preis gegben wird ist alles im grünen Bereich. Wenn dies mir in den vergangenen Jahren jemand verboten hätte, hätte ich ihn gebeten mir zu zeigen wo explizit es steht, das ich die getätigte Äußerung nicht hätte machen dürfen. Solange er dies nicht kann würde ich auch mein Verhalten nicht ändern, denn auch aus solchen Gründen ist man in den BR gewählt worden.
29.11.2011 um 22:03 Uhr
@Lernender: Ich wurde gewählt, weil den mich wählenden gefällt wie ich denke. Selbstverständlich muß ich dann auch in der Lage sein eben diesen zu erzählen, wenn ich überstimmt wurde.
Und wenn du zurücktrittst wenn der BR nicht so denkt wie du, wer vertritt dann die Interessen derer die dich gewählt haben?
Nenene, einen solchen Maulkorb darf es nicht geben. Stell dir mal vor, wie das wäre wenn der Bundestag nach außen auch immer "Geschlossenheit" demonstrieren würde und hinterher angeblich alle dieselbe Meinung hätten, dann verstehst du worums geht.
30.11.2011 um 10:23 Uhr
Und wenn du zurücktrittst wenn der BR nicht so denkt wie du, wer vertritt dann die Interessen derer die dich gewählt haben?
Und genau hier kommen wir auch noch einmal zu dem Grund warum es definitiv nicht möglich sein kann, warum ein BRM NICHT seine Meinung in der Öffentlichkeit sagen darf:
BR werden gewählt. Der Sinn einer Wahl ist ja eben, das derjenige der die Meinung der Mehrheit der AN vertritt auch seine Meinung durchsetzen kann. Alles andere wäre ja widersinnig. Und natürlich dürfen alle BRM sagen welcher Meinung sie waren und ggf. was sie anders gemacht hätten. Denn nur SO können die Wähler erkennen wer IHRE Interessen tatsächlich vertritt - und das kann durchaus die Opossition sein. Bei der nächsten Wahl haben sie dann die Chance den zu wählen der nach eigenem Bekunden IHRE Interessen tatsächlich vertritt - oder zumindest behauptet es zu tun. Ob er nach der Wahl noch dazu steht? Aber das ist eben Politik. Würde man den BRM den Mund verbieten (können) so das sie alle nur EINE Meinung wiedergeben, so könnten die Wähler zur nächsten Wahl nicht feststellen, welche der BRM ihre Meinung möglicherweise besser vertreten hätten. Das würde die Wahl an sich ad absurdum führen, den wen soll der Wähler denn wählen wenn eh (nach verordnetem Bekunden) alle die gleiche Meinung haben? Und ja, der BR als gewählte Personenvertretung IST ein politisches Gremium wie auch der Bundestag, etc.
Aber auch in der Politik gibt es Fälle wo alle Beteiligten mit dem berühmten "Kein Kommentar" antworten. Eben solche Fälle in denen das vorzeitige Bekanntwerden von Meinungen das Endergebnis ungünstig beeinflussen könnte. Und, ja, in einem solchen Fall wird anerkannt, das der BR sich selbst bis zum Ende der MB eine Schweigepflicht auferlegen kann. Aber NUR bis zu dem Zeitpunkt an dem das Endergebnis feststeht. Hinterher darf jeder darüber Reden wie es zu der Meinungsbildung gekommen ist und wie man persönlich zu dem Endergebnis steht.
Ach: und übrigens: Das die Sitzung nicht öffentlich ist heißt auch nicht, das über das Abstimmergebnis nichts bekannt werden darf. Es darf nur nicht bekannt gegeben werden WER WIE gestimmt hat. Vgl. auch alle anderen politischen Gremien: Die Stimmenmehrheit wird bekannt gegeben, die persönlichen Stimmen nicht, bzw. wenn, dann nur von dem Abstimmenden selbst (vgl. BDSG). Und auch was fremde Meinungen angeht wird i.d.R. keine PERSON genannt sondern nur ggf. die Liste oder "die anderen".
Ach ja: Die GO des BR kann natürlich nichts regeln was gegen Gesetz, etc. verstoßen würde. Und die grundgesetzlich geschütze Meinungsfreiheit kann deshalb durch die GO natürlich nicht abbedungen werden. Insofern sind Schweigeklauseln und Meinungs-vereinheitlichungsklauseln in der GO ebenso nichtig wie Meinungsveröffentlichungsklauseln (BDSG: informationelle Selbstbestimmung).
30.11.2011 um 11:21 Uhr
an Alle: Herzlichen Dank für die schnellen und vorzüglich formulierten Antworten. Natürlich ist es auch in unserem Gremium so, dass das Abstimmungsergebnis nicht bekannt gegeben wird. Kommuniziert wird lediglich:“ Der BR hat in seiner Sitzung vom ….. beschlossen, dass ….“ Dennoch habe ich mir bisher das Recht der freien Meinungsäußerung genommen und werde dies auch künftig tun. Wie einige geschrieben haben lässt sich dadurch für die Wähler erkennen wofür ich mich einsetze. Dass ich manchmal scheitere ist für mich eben gelebte Demokratie. Würde ich ständig überstimmt wäre es natürlich an der Zeit (nach 17 Jahren BR-Tätigkeit) mir Gedanken zu machen, was ich überhaupt noch für meine Kollegen/innen erreichen kann. Da jedoch das Wort „aufgeben“ in meinem Wortschatz nicht existiert wäre die logische Konsequenz alles daran zu setzen den amtierenden BR bei der nächsten Wahl abzulösen. Doch soweit ist es nicht. Die meisten im Gremium arbeiten seit 15 Jahren zusammen, was manchmal die Bearbeitung der Themen vereinfacht, manchmal nicht.
Abschließend bedanke ich mich nochmals für euere Hilfe.
Verwandte Themen
Schweigepflicht - ein gefaßter Beschluß mit Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses an Dritte weitergegeben?
ÄlterLiegt folgendes nicht unter dem § Schweigepflicht: Es wurde aus dem Betriebsrat heraus an Dritte ein gefaßter Beschluß mit Bekanntgabe des Abstimmungsergebnis und Namen weitergegeben. Finde nicht den
Beschluss und Gegenbeschluss
ÄlterKann ein gefasster Beschluss in der nächsten Sitzung per GegenBeschluss aufgehoben werden? Oder ist ein gefasster Beschluss rechtlich wirksam?
Beschlüsse des BR - Kann ein gefasster Beschluss vom BR zurück gezogen werden?
ÄlterKann ein gefasster Beschluss vom BR zurück gezogen werden. Und gibt es da eventuell Fristen........wir haben nichts dergleichen gefunden. Danke für die Antwort MrBig
Bekanntgabe Wahlergebnis - Amtsbeginn BR - wann ?
ÄlterBekanntgabe Wahlergebnis - Amtsbeginn BR Unser Betrieb hat derzeit noch keinen BR - Ein Wahlvorstand ist gebildet und organisiert im Moment die Wahl. Frage: Wenn die Wahl am 29.05.2009 stattfinde
Mitteilung an die GL
ÄlterHallo, Wann ist ein gefasster Beschluss im BR Gremium, vom Vorstzenden der GL mitzuteilen und ab wann gilt der Beschluss ? Folgende Situation: Beschluss wurde Ordnungsgemäss gefasst und die Sitz