Folgende Sachlage: Ein Betriebsratsbeschluss wurde mit 7 Ja-Stimmen, 2 Nein- Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen, 11er Gremium. Nach Veröffentlichung wurde ein Betriebsratsmitglied gefragt, warum es zugestimmt habe. Antwort: „Ich habe nicht zugestimmt, im Gegenteil ich habe dagegen gestimmt, wurde aber überstimmt!“ Dies führt in unserem Gremium immer wieder zu Diskrepanzen. Ich persönlich vertrete die Meinung, dass ich nach §79 BetrVG der Schweigepflicht unterliege, das Abstimmungsergebnis nicht veröffentlich darf, jedoch vor meinen Kollegen dazu stehen kann, dass ich mich nicht der Mehrheit des Betriebsratsgremiums angeschlossen habe. Durch vorgenannte Äußerung wird auch nicht das Abstimmungsergebnis bekannt gegeben.

Wer kann helfen? Möglichst mit § oder Urteil. Recherchiere bereits seit einigen Jahren, bis heute nichts gefunden.