Erstellt am 07.12.2008 um 21:25 Uhr von Mona-Lisa
@Kolibri,
guck mal unter dem § 79 BetrVG (Geheimhaltungspflicht) und du wirst feststellen, dass dies nicht darunter fällt!
Ich denke mir, dass ihr innerhalb des Gremium's einiges klären solltet...
Erstellt am 08.12.2008 um 13:44 Uhr von Bärbel1
das wäre doch eine nichtbeachtung der nichtöffentlichkeit der betriebsratssitzung. so kenne ich es auch aus den seminaren. was möglich ist, dass man sagt er hat mit mehrheit gestimmt.