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Eingruppierung vor Einigungsstelle erzwingbar?

E
Erika
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Weise, wir streiten im Gremium schon länger um die Frage, ist eine "Eingruppierung" erzwingbar? Wenn ich den § 99 (1) richtig interpretiere, dann.... "ist der BR bei der Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetung zu unterrichten". D.h. für mich im Umkehrschluss, dass es eine Eingruppierung geben muss. Wir haben sie nicht (mehr) , wollen aber nicht riskieren bei der GF um eine Sach zu "kämpfen", wo wir im Vorfeld schon schlechte Karten haben. Ich bin der Meinung, wir können damit bis zur Einigungsstelle gehen, Kollegen meinen aber, was ist,wenn die Einigungsstelle der GF Recht gibt? Man geht ja als BR n ur vor die Einigungsstelle, wenn man glaubt "gewinnen" zu können. Das wäre in unserem Fall mal bitter nötig, damit wir nicht nur immer der "Kummerkasten " bleiben. Eigentlich sind im Gremium alle dafür, aber nur wenn sie erzwingbar wäre, auf den "guten Willen" der GF brauchen wir nicht zu hoffen. Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe sagt erika

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Community-Antworten (4)

F
Fliegenlarve

21.11.2011 um 14:37 Uhr

G
gironimo

21.11.2011 um 15:49 Uhr

Eingruppieren kann man nur, wenn es auch Gruppen gibt.Welche gäbe es bei Euch? Einen Tarifvertrag? Oder mitbestimmte betriebliche Regelungen (im Sinne des § 87 BetrVG).

Gibt es keinen Tarif, könnt Ihr natürlich mit Hilfe der Gewerkschaft (Mitglieder!) einen Haustarif aushandeln oder über den § 87 BetrVG Eure Mitbestimmung für ein betriebliches Entgeltgefüge finden.

Da aber einfach zum AG zu gehen und zu fordern: "nun wollen wir mal ein Entgeltgruppengitter haben" ist wenig erfolgsversprechend. Hier solltet Ihr von Eurem Initiativrecht in der Form gebrauch machen, dass Ihr ein eigenes Konzept vorlegt. Und dazu solltet Ihr Euch gründlich vorbereiten (Seminare, Sachverständige, Kontakt zur Gewerkschaft)

L
Lernender

21.11.2011 um 16:28 Uhr

Wer hat euch die Eingruppierung den geklaut? Kann mir nicht vorstellen, dass ihr keine mehr habt.

B
berrades

22.11.2011 um 07:25 Uhr

Hallo Von welchem Berufszweig schreiben wir hier ? Einzelhandel ? Oder ?

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