Liebe Weise, wir streiten im Gremium schon länger um die Frage, ist eine "Eingruppierung" erzwingbar?
Wenn ich den § 99 (1) richtig interpretiere, dann.... "ist der BR bei der Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetung zu unterrichten".
D.h. für mich im Umkehrschluss, dass es eine Eingruppierung geben muss. Wir haben sie nicht (mehr) , wollen aber nicht riskieren bei der GF um eine Sach zu "kämpfen", wo wir im Vorfeld schon schlechte Karten haben. Ich bin der Meinung, wir können damit bis zur Einigungsstelle gehen, Kollegen meinen aber, was ist,wenn die Einigungsstelle der GF Recht gibt? Man geht ja als BR n ur vor die Einigungsstelle, wenn man glaubt "gewinnen" zu können. Das wäre in unserem Fall mal bitter nötig, damit wir nicht nur immer der "Kummerkasten " bleiben. Eigentlich sind im Gremium alle dafür, aber nur wenn sie erzwingbar wäre, auf den "guten Willen" der GF brauchen wir nicht zu hoffen. Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe sagt erika