Erstellt am 09.11.2011 um 08:34 Uhr von Kölner
@SBVler
Ich sähe noch nicht einmal annähernd ein Interessenkonflikt.
Für problematischer und bedenklicher hielte ich da schon eher die Arbeitsbelastung...
Erstellt am 09.11.2011 um 09:59 Uhr von gironimo
Das sehe ich wie Kölner.
Deine Bedenken sind unbegründet.
Erstellt am 09.11.2011 um 12:39 Uhr von clionimo
*SBVler
kann das gut nachvolziehen. Bin BRV und wahr bis zur letzten Wahl gleichzeitig SBV.
Hatte des öffteren Interessenskonflikte. Für einen Schwerbehinderten einzutreten kann schon unter Umständen Nachteile für Kollegen haben. Für solche betroffene Kollegen eintreten kann Nachteile für den Schwerbehinderten haben.
Hatte diesen Konflikt nicht oft aber es gab ihn und bin froh das es jetzt getrennt ist.
Erstellt am 09.11.2011 um 12:53 Uhr von Kölner
@clionimo
Deine Anmerkung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen; zumal das BetrVG, AGG und das SGB IX doch eindeutige Antworten gibt.
Welchen Nachteil will z.B. der AN erlitten haben, wenn ein SB-Kollege eine Stelle erhalten soll auf die sich der andere AN auch beworben hat? Er hat zwar keinen Vorteil, aber einen Nachteil auch nicht. Aber auch umgekehrt funktioniert das.
Erstellt am 09.11.2011 um 14:05 Uhr von Niemand
Ich verstehe auch nicht was es da für Interessenskonflikte geben soll. Der BR ist schließlich auch für die Umsetzung des SgB IX verantwortlich.