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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

SBV und B-Rat geht das?

S
SBVler
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle, ich bin Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und Ersatzmitglied im Betriebsrat. Durch Alterszeit usw werde ich im Januar 2012 als ord. Mitglied in den Betriebsrat aufrücken. Dadurch habe ich eine Doppelfunktionen einerseits Sbv und Mitglied im Betriebsrat. Bestehen rechtliches Bedenken hinsichtlich der Doppelfunktion? Möglich wäre ja auch ein Interessenkonflikt SBV und B-Rat. wie ist eure Meinung?

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

09.11.2011 um 09:34 Uhr

@SBVler Ich sähe noch nicht einmal annähernd ein Interessenkonflikt. Für problematischer und bedenklicher hielte ich da schon eher die Arbeitsbelastung...

G
gironimo

09.11.2011 um 10:59 Uhr

Das sehe ich wie Kölner.

Deine Bedenken sind unbegründet.

C
clionimo

09.11.2011 um 13:39 Uhr

*SBVler

kann das gut nachvolziehen. Bin BRV und wahr bis zur letzten Wahl gleichzeitig SBV. Hatte des öffteren Interessenskonflikte. Für einen Schwerbehinderten einzutreten kann schon unter Umständen Nachteile für Kollegen haben. Für solche betroffene Kollegen eintreten kann Nachteile für den Schwerbehinderten haben. Hatte diesen Konflikt nicht oft aber es gab ihn und bin froh das es jetzt getrennt ist.

K
Kölner

09.11.2011 um 13:53 Uhr

@clionimo Deine Anmerkung kann ich überhaupt nicht nachvollziehen; zumal das BetrVG, AGG und das SGB IX doch eindeutige Antworten gibt.

Welchen Nachteil will z.B. der AN erlitten haben, wenn ein SB-Kollege eine Stelle erhalten soll auf die sich der andere AN auch beworben hat? Er hat zwar keinen Vorteil, aber einen Nachteil auch nicht. Aber auch umgekehrt funktioniert das.

N
niemand

09.11.2011 um 15:05 Uhr

Ich verstehe auch nicht was es da für Interessenskonflikte geben soll. Der BR ist schließlich auch für die Umsetzung des SgB IX verantwortlich.

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