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Personalplanung

H
Harvey
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

mehrere LA von uns wurden letzte Woche mangels Auftraglage nach Hause geschickt. Das kann unser Gremium nachvollziehen und das dies keine Kündigungen sind ist uns auch klar. ABER: Jetzt ist folgender Streitpunkt entbrannt. Das Gremium ist der Meinung das wir nach § 92 BetrVG unterrichtet hätten werden müssen, die GL ist da ganz anderer Meinung. Unser Anliegen: Die Schichtpläne haben sich geändert, andere Mitarbeiter wurden andere Tätigkeiten zugewiesen ect ... Wer hat den nun Recht?

Besten Dank für eure Hilfe

92003

Community-Antworten (3)

N
neskia

25.10.2011 um 21:52 Uhr

Besser noch §111 (4) grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation ....

"Die Schichtpläne haben sich geändert..." §87 (1) 2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ....

"...andere Mitarbeiter wurden andere Tätigkeiten zugewiesen ..." hier -> §99 Versetzung (siehe auch §95(3))

D
DrUmnadrochit

26.10.2011 um 00:14 Uhr

Ich verstehe das jetzt nicht. Wurden ihnen andere Tätigkeiten zugewiesen oder wurden sie heimgeschickt?

G
gironimo

26.10.2011 um 11:23 Uhr

Ich würde mich da nicht über die Planung streiten (obwohl da der Informationsfluß gut sein muss). Wenn sich Schichtpläne ändern zieht doch der § 87 BetrVG und bei sich ändernden Tätigkeiten kommt unter Umständen der §99 BetrVG (Versetzung) in betracht. Daraus ergeben sich doch genügend Ansatzpunkte , um den AG in die Pflicht zu nehmen.

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