W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderungen Personalplan

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

bei uns kommt es oft vor, dass ausgehangene also öffentliche gemachte Arbeitspläne im Nachgang verändert werden müssen. Die Vorgesetzten besprechen dass mit uns vom Betriebsrat und wir stimmen in den meisten Fällen den Änderungen zu.

Nun regen sich einzelne Mitarbeiter auf und sagen. Es ist egal ob der Betreibsrat zustimmt, auch der Mitarbeiter muss zustimmen. Wenn der Mitarbeiter nicht zustimmt wäre die Abänderung des Arbeitsplanes nicht gültig.

Wenn das so zutrifft, was macht dann die Beteilugng des BEtreibsrates bzw. seine Mitbestimmung in diesem Fall für einen Sinn.

Wie sieht ihr das, ist eine Abänderung des Arbeitsplanes für den betroffen Kollegen rechtlich wirksam, wenn wir als Betreibsrat dieser zugestimmt haben?

Danke schonmal

Besten Gruss PaulBreitner

1.34606

Community-Antworten (6)

G
gironimo

21.03.2017 um 16:23 Uhr

Du meinst mit Arbeitsplan/Personalplan so etwas wie Dienst- oder Schichtplan?

Ihr solltet Euch überlegen, ob ihr hier ständige Änderungen hinnehmt.

Sicher, es kann mal zu einer unvorhersehbaren Situation kommen. Aber ständige Änderungen deuten auf verfehlte Personalplanung. Und da solltet Ihr dann Änderungen davon abhängig machen, dass der AG seinerseits etwas tut, dass derartige Änderungen nicht der Normalfall sind.

Vom Grundsatz her müssen die AN nicht jeder zustimmen, wenn der BR dem Plan zugestimmt hat. Falls die Änderungen noch mit dem Arbeitsvertrag im Einklang stehen. Und natürlich gibt es auch so etwas wie Ankündigungszeiten.......

A
AlterMann

21.03.2017 um 16:29 Uhr

Der AG hat das grundsätzliche Recht, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter festzulegen. Das tut er bei Euch mit dem Schichtplan, dem der BR zustimmt. Der AG hat damit sein Weisungsrecht zur Arbeitszeit verbraucht. Änderungen am Schichtplan kann er dann nur noch im Einvernehmen mit den betroffenen Mitarbeitern vereinbaren, u n d er braucht die Zustimmung des BR.

P
PaulBreitner

21.03.2017 um 16:38 Uhr

Sicher? Wir der Betriebsrat und der betreffende Mitarbeiter müssen der einzelnen Änderung im Personaleinsatzplan zustimmen?

M
Moreno

21.03.2017 um 16:54 Uhr

Die Schichtplan Fibel ist da eine gute Lektüre. :-)

Wie der alte Mann schon sagt wenn ein genehmigter Schichtplan aushängt ist er verbindlich und kann nur noch im gegenseitigen Einverständnis geändert werden. Dann muss der AG den BR und den betroffenen Mitarbeiter fragen ob sie mit einer Änderung einverstanden sind.

Was macht dann noch eine Mitbestimmung für einen Sinn...ihr habt ja dem Plan schon eingewilligt eine Änderung würde ja bedeuten, dass der BR über die Freizeit der Mitarbeiter bestimmen darf.

P
Pjöööng

21.03.2017 um 16:55 Uhr

Mit der Veröffentlichung der Dienstpläne hat der Arbeitgeber in der Tat sein Direktionsrecht zuersteinmal verbraucht.

Siehe z.B. hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Direktionsrecht-des-Arbeitgebers-nachtraegliche-Veraenderung-des-Arbeitsortes--f277162.html

G
gironimo

21.03.2017 um 17:52 Uhr

Aber ihr wisst ja alle wie es ist - welcher AN wird deswegen klagen? Realität ist doch, dass so etwas einfach gemacht wird.

Darum beklagen sich die Kollegen ja beim BR über die Situation. Und der sollte nicht einfach jeder Änderung zustimmen, sondern sich vor die Mitarbeiter stellen. Auf kollektivrechtlicher Ebene durchwinken und die Kollegen im Regen stehen lassen, finde ich nicht so prickelnd.

Drängt den AG zur zuverlässigen Planung und macht deutlich, dass Ihr immer öfter nein sagen werdet.

Ihre Antwort