Hallo allerseits,

man liest und hört ja immer wieder, dass der BR nach §92 BetrVG in die Beratung bei der Personalplanung - sofern vorhanden - einzubeziehen ist. Dabei scheint es zu reichen, dass der AG behauptet keine Personalplanung durchzuführen. Welche Dinge müssen denn im Unternehmen vorliegen, um beweisen zu können, dass objektiv doch eine Personalplanung vorliegt?