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(k)eine Personalplanung?

S
shortstuff
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allerseits,

man liest und hört ja immer wieder, dass der BR nach §92 BetrVG in die Beratung bei der Personalplanung - sofern vorhanden - einzubeziehen ist. Dabei scheint es zu reichen, dass der AG behauptet keine Personalplanung durchzuführen. Welche Dinge müssen denn im Unternehmen vorliegen, um beweisen zu können, dass objektiv doch eine Personalplanung vorliegt?

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Community-Antworten (1)

P
Pfälzer

09.06.2009 um 14:42 Uhr

z.B. Angaben über Anzahl der (geplanten) Mitarbeiter im Budget oder einem Rolling Forecast; oder es gibt eine Kostenstellenplanung und Abrechnung in der die Anzahl der MA geführt wird; wenn mehr als 100 MA im Unternehmen beschäftigt sind, ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden; über diesen Weg solltet ihr an alle möglichen Daten und Auskünfte kommen; es schadet auch nicht, wenn ihr euch mal ein paar Kommentierungen zum §92 BetrVG im Däubler oder Fitting durchlest;

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