Erstellt am 24.02.2022 um 20:53 Uhr von Catweazle
Der Wahlvorstand hat die BR-Liste einfach erweitert. Was soll das bedeuten?
Das mit der alphabetischen Reihenfolge ist schon richtig.
Erstellt am 24.02.2022 um 21:08 Uhr von Stadtwerker
Alphabetische Reihenfolge beim normalen Wahlverfahren?
Bei den Listen werden die Plätze doch nicht alphabetisch besetzt.
Es gibt halt nur eine Vorschlagliste und diese ist so gegliedert, das zuerst der BR in einer vom BR bestimmten Reihenfolge aufgelistet wurden und diese Liste wurde um jeden Bewerber nach der Reihenfolge der Nominierung erweitert.
VG Stadtwerker
Erstellt am 25.02.2022 um 00:58 Uhr von celestro
Nein, das ist ganz und gar nicht richtig (was da bei Euch passiert). Der WV hat Wahlvorschläge von den MA entgegen zu nehmen. Aber nicht eine Liste, die der BR anfängt, um Kandidaten zu erweitern.
Grundsätzlich kann der Ersteller der Liste natürlich vorgeben, wie diese auszusehen hat. Wenn die anderen das nicht so wollen, können sie ja eine eigene Liste aufmachen.
Aber ja ... Du hast in soweit recht, als das niemand ein Recht darauf hat, das hier alphabetisch sortiert wird.
Erstellt am 25.02.2022 um 06:57 Uhr von relfe
das umsortieren in eine z.B. alphabetische Reihe ist nur beim vereinfachten Wahlverfahren erlaubt, beim normalen Wahlverfahren wird die Liste so übernommen wie sie eingereicht wurde, sie darf auch nicht erweitert werden.
Ist den die Liste überhaupt schon eingereicht beim WV oder sammelt ihr noch Kandidaten?
Erstellt am 25.02.2022 um 11:50 Uhr von netteannette
"dass der WV die BR-Liste einfach erweitert hat" - das ist komplett falsch. Der WV nimmt nur eine fertige Vorschlagsliste entgegen und prüft diese dann auf ihre Richtigkeit. Der WV darf keinesfalls eine Liste "bearbeiten".
Das Erstellen der Liste hat der Listenführer zu übernehmen und wenn die Liste fix und fertig inkl. der Stützunterschriften ist, in der vorgesehen Frist dem WV zu übergeben.
Falls der Listenführer zufüllig auch MItglied im WV ist, geht das zwar, ihr müsst dann aber aufpassen, dass die "Ämter" nicht vermischt werden und die Aufgaben von "Listenführer" und "WV" strikt getrennt sind.
Erstellt am 25.02.2022 um 15:27 Uhr von Stadtwerker
Stopp!
Ich glaube da habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Als die Wahlvorschlagsliste eröffnet wurde haben sich die Betriebsräte nach einer abgestimmten Reihenfolge eingetragen.
Diese lag 2 Wochen aus und jeder der sich zur Wahl stellt, hätte natürlich eine eigene Liste starten können sofern er die nötigen Stützunterschriften vorlegt oder sich eben einfach mit auf die eine BR Liste eintragen können, was alle zusätzlichen Kandidaten auch gemacht haben, da keiner Lust hatte eine eigene Liste aufzustellen. Vermutlich wollte keiner wegen der Stützunterschriften bei den Kollegen fragen.
Nach 2 Wochen wurde dann das Wahlvorschlagsverfahren eingestellt und die Wahlzettel vorbereitet, diese sind jetzt entsprechend der Reihenfolge, wie sich die Kandidaten gemeldet haben.
Jeder Wähler kann jetzt bis zu 9 Kreuze machen!
VG Stadtwerker
Erstellt am 25.02.2022 um 15:45 Uhr von celestro
Und was hatte jetzt der WV mit der Sache zu tun?
Erstellt am 25.02.2022 um 16:40 Uhr von Stadtwerker
Ich habe mich ja schon verbessert!
Nicht der Wahlvorstand hat die Liste erweitert sondern der BR hat nach Rücksprache mit jedem weiteren Kandidaten diesen auf die "eine" Liste mit aufgenommen.
Jedem Kandidaten wäre es möglich gewesen eine Liste zu starten.
Der Wahlvorstand hat die Reihenfolge nicht geändert!
Aber ein Betriebsrat meint jetzt, dass die Liste in alphabetischer Reihenfolge zu veröffentlichen ist, der Wahlvorstand sagt, dass die Liste wie eingereicht veröffentlicht wird und das dies auch seine Richtigkeit hat. Ich bin auch davon ausgegangen, dass der Wahlvorstand da richtig liegt.
Wie schon gesagt, normales Wahlverfahren (Listenwahl) mit einer Liste.
VG Stadtwerker