Erstellt am 21.02.2022 um 18:12 Uhr von seehas
Wenn der Arbeitgeber in der Probezeit kündigen will muss er den Betriebsrat anhören, sonst ist die Kündigung nichtig. Ein Widerspruch des BR hat hier allerdings keine rechtliche Wirkung.
Wir haben allerdings schon ein paar Mal die Erfahrung gemacht, dass wir mit einem gut begründeten Widerspruch ein Umdenken des Arbeitgebers erreichen konnten.
Erstellt am 22.02.2022 um 08:17 Uhr von MariBe88
Rechtlich wird die Antwort des Betriebsrates wenig bewirken, da die betroffene Person wahrscheinlich noch gar keinen Kündigungsschutz haben wird und daher eine Kündigungsschutzklage ins Leere laufen wird.