Probezeitkündigung - Widerspruch Betriebsrat
Kann der Betriebsrat bei einer Probezeitkündigung aufgrund Erkrankung und unentschuldigten Fehlens des Mitarbeiters während der Probezeit einen Widerspruch machen? Ist der Widerspruch hilfreich oder vergebliche Mühe?
Community-Antworten (2)
21.02.2022 um 19:12 Uhr
Wenn der Arbeitgeber in der Probezeit kündigen will muss er den Betriebsrat anhören, sonst ist die Kündigung nichtig. Ein Widerspruch des BR hat hier allerdings keine rechtliche Wirkung. Wir haben allerdings schon ein paar Mal die Erfahrung gemacht, dass wir mit einem gut begründeten Widerspruch ein Umdenken des Arbeitgebers erreichen konnten.
22.02.2022 um 09:17 Uhr
Rechtlich wird die Antwort des Betriebsrates wenig bewirken, da die betroffene Person wahrscheinlich noch gar keinen Kündigungsschutz haben wird und daher eine Kündigungsschutzklage ins Leere laufen wird.
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