Hallo,

bei der Lektüre einer uralten, aber noch gültigen BV bis ich über folgende widersprüchliche Kündigungsklausel gestolpert:
"§10 Kündigung
(1)Die BV kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres ohne Nachwirkung gekündigt werden.
(2)Wird bis dahin keine neue Vereinbarung abgeschlossen, gilt die bisherige BV weiter."

Was gilt denn nun im Kündigungsfall?