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Betriebsrat

H
Hellla
Jan 2018 bearbeitet

hallo, brauch wieder mal eure hilfe! unsere gmbh besteht aus 5 kitas in den neuen und 5 kitas in den alten bundesländern. gewählt wurde der betriebsrat nur in den kitas der neuen bundesländer. bei den anderen war der kein interesse. nun haben wir eine betriebsvereinbarung , wegen vermeidung von mobbing usw. mit arbeitgeber gemacht, die der br unterschreiben soll, sind uns auch über den inhalt einig und alles ist io. der ag will das die bv für die gesamte gmbh gilt und wir, der br sind der meinung, dass sie nur für die mitarbeiter der kitas in neuen bundesländern gelten darf. was sagt ihr dazu und gibt es gesetzlichkeiten? vielen dank, hellla

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

16.01.2012 um 19:42 Uhr

Das würde ich nicht so eng sehen!

K
kunzundhinz

16.01.2012 um 21:31 Uhr

Ein BR kann immer nur BV für seinen Betrieb abschließen, nur dort können diese Rechtkraft erlangen. Also ggf. auch auf Einhaltung geklagt werden.

Im Arbeitsrecht sind Betriebsvereinbarungen auf betrieblicher Ebene das Pendant zum überbetrieblich geltenden Tarifvertrag

Sollten diese im gesamten Unternehmen Geltung haben, wären sie Sache des GBR, also GBV oder Konzern KBV. Aber dann ist auch die Zustädigkeit dieser zu bachten.

Eine Betriebsvereinbarung gilt in räumlicher Hinsicht ist dem jeweiligen Betrieb, für den sie abgeschlossen wurde. Lediglich Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen gelten konzernweit.

Beachten Sie: Betriebsvereinbarungen gelten für alle Arbeitnehmer des Betriebs mit Ausnahme der leitenden Angestellten. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob das Arbeitsverhältnis bei Abschluss der Betriebsvereinbarung bereits bestanden hatte.

Um arbeitsrechtliche Überschneidungen mit Tarifverträgen zu vermeiden sind Arbeitsbedingungen, die üblicherweise durch einen Tarifvertrag geregelt werden, nicht durch Betriebsvereinbarung regelbar. Dazu gehören insbesondere die sogenannten materiellen Arbeitsbedingungen, die das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung regeln (Arbeitsentgelte, Wochenarbeitszeit, Urlaubsdauer, Urlaubsentgelt etc.).

http://www.experto.de/b2b/recht/arbeitsrecht/rechtsquellen-des-arbeitsrechts-betriebsvereinbarung.html

Weiteres hier: http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsvereinbarung.php

Der AG kann Inhalte einer BV auch in anderen Betrieben freiwillig anwenden aber dann sind diese dort nicht einklagbar.

B
Betriebsrätin

16.01.2012 um 22:18 Uhr

Wieviele BRs habt ihr bei den 5 Kitas in den alten Bundesländern??

§ 47 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht (1) Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten.

Habt ihr einen GBR??

T
Tanzbär

17.01.2012 um 08:24 Uhr

Gibt es nur in den neuen Ländern einen BR, so gilt auch dort nur diese BV. In den alten Ländern kann also der AG festlegen, was er will, das kann euch dann egal sein, ob da auch der Inhalt der BV gilt, oder wie auch immer der AG das formuliert.

G
gironimo

17.01.2012 um 10:57 Uhr

wenn der AG die Vereinbarung auch dort gelten lassen will - o.k. - soll er doch.

Warum wollt Ihr denn nicht, dass sie dort gilt? Sprecht doch mal mit dem AG ob er eine Vereinbarung im Sinne des § 3 BetrVG mit Euch machen will.

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