Neu im Betriebsratsvorsitz
Hallo an alle !
Ich habe mehrere Fragen zu dem Thema BETRIEBSRAT-VORSITZENDER !
Ich bin seit 8 Jahren Vollzeit in einem mittelständischen Dienstleistungsunternehmen mit ca. 700 Mitarbeitern beschäftigt.
Vor knapp einer Woche wurde ich als 2.Vorsitzender gewählt.
Hierzu folgende Fragen :
-
Dieses Amt möchte ich in Vollzeit ausführen. Welche Frist ist gesetzlich möglich dem AG für die Umsetzung zur Vollzeitkraft zu geben und was kann man tun wenn der AG sich Zeit lässt ?
-
Wir haben mehrere Standorte die einige 100 km voneinander entfernt sind. Steht mir hierzu ein Firmenwagen zu ?
Wäre super wenn der ein oder andere mir hierzu Auskunft erteilen könnte. Am Besten natürlich mit Bezug auf Gesetzestexte und Paragraphen.
Vielen Dank im voraus.
Community-Antworten (5)
16.09.2011 um 14:17 Uhr
Es bedarf der Freistellung per Beschluss gem. § 38 BetrVG. Weder BRV noch Stellv.BRV haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Freistellung gem. § 38. Wenn also die Mehrheit des BR es anders will, stimmen sie anders ab.
Alles weitere steht im § 38
16.09.2011 um 14:24 Uhr
2. Wir haben mehrere Standorte die einige 100 km voneinander entfernt sind. Steht mir hierzu ein Firmenwagen zu ? ihr solltet schauen, ob sie überhaupt zu eurem Betrieb gehört, oder ob diese Standorte nicht eigene Betriebe im Sinne des Gesetzes sind.
16.09.2011 um 15:10 Uhr
Security
Der BR /BRV oder stellv. BRV sind auch nur AN. Sie über nur ein Ehrenamt aus. Das weder vergütet wird noch sonstige Bevorteilungen bringt.
Du hast offenbar den Anspruch etwas besondere zu sein oder zu bekommen. Der AG kann wenn er möchte und hat für notwendige Fahrten dem BR wie jedem AN ein Firmenfahrzeug, aber dann eben für diese Fahrten zur Verfügung stellen. Grundsätzlich gilt betreffend der Reisen die gleichen Regelung wie für JEDEN sonstigen AN.
Der BR, das BRM darf wegen des Mandates nicht benachteiligt aber auch nicht bevorteilt werden § 78, einmal lesen. ;-)
16.09.2011 um 15:21 Uhr
Also - bei Eurer Betriebsgröße können zwei BR-Mitglieder freigestellt werden. Wer dies ist entscheidet der BR mit Beschluß und nach Beratung mit dem AG. Wenn dieser mit der Entscheidung des BR nicht einverstanden ist, muß er die Einigungsstelle anrufen. Tut er das nicht - ist man freigestellt und kann sich zu 100% der BR-Arbeit zuwenden (z.B. zunächst Seminare besuchen um die notwendigen Kenntnisser zu erlangen). siehe § 38 BetrVG
Anspruch auf einen Dienstwagen hat man als BR nicht. Es gilt die im Betrieb übliche Reiseordnung. Der BR wird als Dienstreisender also wie alle anderen AN behandelt (auch wenn es AG geben soll, die ihren BR's einen Dienstwagen zur Verfügung stellen - wahrscheinlich mit entsprechenden Hintergedanken
16.09.2011 um 17:23 Uhr
Wer dies ist entscheidet der BR mit Beschluß
Du erfindest ganz neue Regeln...... Die Freigestellten werden in geheimer Wahl gewählt!
Verwandte Themen
Kein amtierender Betriebsratsvorsitz und stellv.Betriebsratsvorsitz
ÄlterHallo Kollegen, wir sind ein 15-er Gremium, welches sich aus drei Listen zusammen setzt. Keiner der Listen ist alleine Mehrheitfähig, soviel zur Einleitung. Jetzt ist die aktuelle Situation, wir hab
Betriebsratsvorsitz abgeben
ÄlterHallo, bin seit dem vergangenen Jahr Betriebsratsvorsitzende. Nun bin ich in anderen Umständen, es droht ein Beschäftigungsverbot und ich möchte nach der Geburt des Kindes in Teilzeit wieder arbeiten
Listenführer gleichzeitig Kandidat für Betriebsratsvorsitz?
ÄlterSind Listenführer/innen gleichzeitig Kandidaten für den Betriebsratsvorsitz?
Änderung des Betriebsratsvorsitz und Freistellung des ehemaligen BRV?
ÄlterHallo zusammen, wir wählen demnächst einen neuen Vorsitzenden nach §26 BetrVg. Was passiert mit der Freistellung (100%) des dann ehemaligen Vorsitzenden. Wir würden gerne die Freistellung auch neu
Betriebsratsvorsitz trotz Stellvertreterfunktion möglich?
ÄlterUnsere Betriebsratsvorsitzende soll eine Stellvertreterfunktion in ihrer Einrichtung übernehmen. Wir sind ein sozialer gemeinnütziger Verein mit verschiedenen Einrichtungen. Die Leiter dieser Einricht