Erstellt am 16.09.2011 um 12:17 Uhr von eveline
Es bedarf der Freistellung per Beschluss gem. § 38 BetrVG. Weder BRV noch Stellv.BRV haben einen grundsätzlichen Anspruch auf Freistellung gem. § 38. Wenn also die Mehrheit des BR es anders will, stimmen sie anders ab.
Alles weitere steht im § 38
Erstellt am 16.09.2011 um 12:24 Uhr von DonJohnson
*2. Wir haben mehrere Standorte die einige 100 km voneinander entfernt sind. Steht mir hierzu ein Firmenwagen zu ?*
ihr solltet schauen, ob sie überhaupt zu eurem Betrieb gehört, oder ob diese Standorte nicht eigene Betriebe im Sinne des Gesetzes sind.
Erstellt am 16.09.2011 um 13:10 Uhr von charlot
Security
Der BR /BRV oder stellv. BRV sind auch nur AN. Sie über nur ein Ehrenamt aus. Das weder vergütet wird noch sonstige Bevorteilungen bringt.
Du hast offenbar den Anspruch etwas besondere zu sein oder zu bekommen. Der AG kann wenn er möchte und hat für notwendige Fahrten dem BR wie jedem AN ein Firmenfahrzeug, aber dann eben für diese Fahrten zur Verfügung stellen. Grundsätzlich gilt betreffend der Reisen die gleichen Regelung wie für JEDEN sonstigen AN.
Der BR, das BRM darf wegen des Mandates nicht benachteiligt aber auch nicht bevorteilt werden § 78, einmal lesen. ;-)
Erstellt am 16.09.2011 um 13:21 Uhr von gironimo
Also - bei Eurer Betriebsgröße können zwei BR-Mitglieder freigestellt werden. Wer dies ist entscheidet der BR mit Beschluß und nach Beratung mit dem AG. Wenn dieser mit der Entscheidung des BR nicht einverstanden ist, muß er die Einigungsstelle anrufen. Tut er das nicht - ist man freigestellt und kann sich zu 100% der BR-Arbeit zuwenden (z.B. zunächst Seminare besuchen um die notwendigen Kenntnisser zu erlangen). siehe § 38 BetrVG
Anspruch auf einen Dienstwagen hat man als BR nicht. Es gilt die im Betrieb übliche Reiseordnung. Der BR wird als Dienstreisender also wie alle anderen AN behandelt (auch wenn es AG geben soll, die ihren BR's einen Dienstwagen zur Verfügung stellen - wahrscheinlich mit entsprechenden Hintergedanken
Erstellt am 16.09.2011 um 15:23 Uhr von rkoch
> Wer dies ist entscheidet der BR mit Beschluß
Du erfindest ganz neue Regeln...... Die Freigestellten werden in geheimer Wahl gewählt!