Erstellt am 11.06.2007 um 21:01 Uhr von Mona-Lisa
@schnulli,
Nix mit automatisch, beide Ämter müssen neu gewählt werden!
Erstellt am 11.06.2007 um 21:05 Uhr von Der-Orion
Hallo Schnulli,
im §26 BetrVG steht Deine Antwort.
§ 26 Vorsitzender
(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
(2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
Fazit:
Euer BR MUSS in einer der nächsten Sitzungen den BRV als auch den Stellv.BRV wählen.
Den Stellvertreter aber nur wenn Du als momentaner Stellvertreter Dich zur Wahl als Vorsitzenden aufstellen bzw. wählen lässt. Wenn nicht, bleibst Du halt der Stellvertretende BRV.
Gruß
Der-Orion
Erstellt am 11.06.2007 um 21:25 Uhr von Mona-Lisa
@schnulli,
wenn du dich für das Amt des BRV zur Verfügung stellst, solltest du vorher dein Amt als Stellvertreter niederlegen!