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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neuer BRV

G
Gabino
Jan 2018 bearbeitet

Sie ist der Meinung sie wurde Bespitzelt und will sich Anwaltliche Unterstützung holen. Meine Frage: Hat so ein Protokoll einen Zeitbestand...

Sie hat denn Schriftführer eingesetzt ohne Wahl...Also bestimmt und fertig...darf sie doch nicht... ist das schon Amtsmissbrauch ???

Ok, mach ich...

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Community-Antworten (2)

U
Ulrik

22.07.2010 um 19:41 Uhr

Zunächst, sei nächstes Mal so nett und schreib deine Antworten unter deinen Beitrag, sonst verwirrt das nur.

Das Protokoll hat natürlich Bestand, immerhind dokumentiert es damalige Vorkommnisse. Aber sie kann sich gerne einen Anwalt holen. Da sie durch kongruentes Handeln und durch ihre Antwort die Sache quasi zugegeben hat, würde mich mal die Argumentation des Anwalts interessieren.

Den Schriftführer setzt ihr als Gremium gemeinsam ein (wie alle Funktionen). Da gibts keinen alleingang, es sei denn, sie hat als BRV die Vollmacht dafür von euch allen bekommen

T
Tanzbär

22.07.2010 um 21:09 Uhr

@Gabino Bitte DRUNTER setzen, nicht neuen Thread und auch nicht alten Post benutzen. IMMER DRUNTER .. ;)) Schriftführer bestimmt? Wahrscheinlich (meist ist es so) wollte es keiner machen. Auf alle Fälle würde ich da nicht von "Amtsmissbrauch reden. Wenn ihr nichts anderes zu tun habt ...

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