Erstellt am 22.07.2010 um 17:41 Uhr von Ulrik
Zunächst, sei nächstes Mal so nett und schreib deine Antworten unter deinen Beitrag, sonst verwirrt das nur.
Das Protokoll hat natürlich Bestand, immerhind dokumentiert es damalige Vorkommnisse. Aber sie kann sich gerne einen Anwalt holen. Da sie durch kongruentes Handeln und durch ihre Antwort die Sache quasi zugegeben hat, würde mich mal die Argumentation des Anwalts interessieren.
Den Schriftführer setzt ihr als Gremium gemeinsam ein (wie alle Funktionen). Da gibts keinen alleingang, es sei denn, sie hat als BRV die Vollmacht dafür von euch allen bekommen
Erstellt am 22.07.2010 um 19:09 Uhr von Tanzbär
@Gabino
Bitte DRUNTER setzen, nicht neuen Thread und auch nicht alten Post benutzen.
IMMER DRUNTER .. ;))
Schriftführer bestimmt? Wahrscheinlich (meist ist es so) wollte es keiner machen. Auf alle Fälle würde ich da nicht von "Amtsmissbrauch reden.
Wenn ihr nichts anderes zu tun habt ...