Erstellt am 09.08.2011 um 19:05 Uhr von Kölner
@daspep
Also zustimmen und für den Rest kämpfen...
Erstellt am 10.08.2011 um 08:44 Uhr von rkoch
Rechtlich gesehen:
Kollektivrecht:
TV gelten zwingend und unmittelbar, insofern kann ein BR auch einer zu hohen Eingruppierung widersprechen und der AG muss sich dann die Zustimmung vom ArbG ersetzen lassen. So weit er diese nicht bekommt muß der AG das Verfahren derart zu Ende führen bis er von BR/ArbG die Zustimmung zu einer Eingruppierung hat.
Individualrecht:
Der AG ist aber dann immer noch nicht zwingend an die so festgelegte Eingruppierung gebunden! Er kann immer noch niedriger oder höher entlohnen, ein Recht auf Durchführung der kollektivrechtlich fixierten Eingruppierung im Individualrecht hat der BR nicht. Wohl aber der AN. Nur wird der einen Teufel tun und eine ZU HOHE Eingruppierung gerichtlich angreifen.
Insofern:
Als BR seinen Job machen und zähneknirschend dabei zusehen wie der AG das ganze ignoriert. Das hindert den BR am Ende aber nicht daran dem AG sein Fehlverhalten bei jeder unpassenden Gelegenheit aufs Brot zu schmieren, aka "für den Rest kämpfen". Das ganze aber eher unterschwellig, demütig. Damit erreicht man beim AG mehr als aktiv kämpferisch, dann geht er in Abwehrhaltung und dann geht gar nix.
Einzige AKTIVE Chance: Bei jeder (positiven) Veränderung im Aufgabengebiet hellhörig werden und auf Versetzung/Umgruppierung pochen....