Tarifvertrag ?
Frage: wir haben mal wieder ein problem. wir bekommen jetzt unsere auszubildende zurück. sie sollen ,laut absprache in einer höheren gehaltsstufe eingestuft werden, wie unser tarifvertrag es vorgibt. wir als br finden das den anderen kollegen gegenüber ungerecht. unser chef soll es den azubis mündlich versprochen haben. gilt denn der tarifvertrag garnicht ?
Community-Antworten (2)
09.08.2011 um 21:05 Uhr
@daspep Also zustimmen und für den Rest kämpfen...
10.08.2011 um 10:44 Uhr
Rechtlich gesehen: Kollektivrecht: TV gelten zwingend und unmittelbar, insofern kann ein BR auch einer zu hohen Eingruppierung widersprechen und der AG muss sich dann die Zustimmung vom ArbG ersetzen lassen. So weit er diese nicht bekommt muß der AG das Verfahren derart zu Ende führen bis er von BR/ArbG die Zustimmung zu einer Eingruppierung hat. Individualrecht: Der AG ist aber dann immer noch nicht zwingend an die so festgelegte Eingruppierung gebunden! Er kann immer noch niedriger oder höher entlohnen, ein Recht auf Durchführung der kollektivrechtlich fixierten Eingruppierung im Individualrecht hat der BR nicht. Wohl aber der AN. Nur wird der einen Teufel tun und eine ZU HOHE Eingruppierung gerichtlich angreifen. Insofern: Als BR seinen Job machen und zähneknirschend dabei zusehen wie der AG das ganze ignoriert. Das hindert den BR am Ende aber nicht daran dem AG sein Fehlverhalten bei jeder unpassenden Gelegenheit aufs Brot zu schmieren, aka "für den Rest kämpfen". Das ganze aber eher unterschwellig, demütig. Damit erreicht man beim AG mehr als aktiv kämpferisch, dann geht er in Abwehrhaltung und dann geht gar nix. Einzige AKTIVE Chance: Bei jeder (positiven) Veränderung im Aufgabengebiet hellhörig werden und auf Versetzung/Umgruppierung pochen....
Verwandte Themen
Unterliegt die Mitarbeiterin dem hauseigenen Tarifvertrag?
ÄlterHallo an Alle! nachdem ich hier bereits eine Menge Antworten auf meine Fragen erhalten habe, hoffe ich auch bei meiner jetzigen Frage wieder auf Antworten. Es geht um folgendes: Wir haben einen
Tarifvertrag gekündigt - was ist mit den Arbeitsverträgen der neu eingestellten MA?
ÄlterHallo, wer kann mir helfen.? Wir sind ca 200 MA in einem Wohlfahrtsverband. Unser Tarifvertrag wurde mit Wirkung zum 31.12.2006 gekündigt. Nun stehen vor dem 31.12.2006 Neueinstellungen an. Zum Teil b
Kündigungsfrist: Gilt Gesetz oder Tarifvertrag?
ÄlterZu dem Punkt "Entlassung mit sofortiger Freistellung" habe ich auch noch eine konkrete Frage. Gilt bei der Kündigungsfrist das Kündigungsschutzgesetz oder ein Tarifvertrag mit irgendeiner Öffnungsklau
Berechnung Arbeitszeit nach EntgFG / TV mit Regelung zu Jahresarbeitszeit
ÄlterIch habe es im Rahmen des BR zur Zeit mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu tun. Ich habe mich nun in alles was ich gefunden habe eingelesen und möchte Euch bitten, mal gegenzulesen, ob ich
Tarifvertrag
ÄlterWir sind ein Molkereibetrieb. Eine Kollegin hat nach dem Ausgleich der Überstunden gefragt. Ihr wurde gesagt, dass es wie im Tarifvertrag vereinbart, abgerechnet wird. Sie wollte daraufhin den Tarifve