Tarifvertrag
Hallo,
in dem Buch: Betriebsratspraxis von A bis Z. Das Handwörterbuch für die betriebliche Intressenvertretung ISBN 3-7663-3590-1 unter Tarifvertrag auf S 1082 steht:
Beispiel: Wenn der tarifvertragliche Stundenlohn 13 Euro beträgt, dann ist eine arbeitsvertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 10 Euro gegenüber einem Gewerkschaftsmitglied unwirksam. Das Gewerkschaftsmitglied kann also trotz entgegenstehender arbeitsvertraglicher Vereinbarung die Zahlung des tariflichen Stundenlohns Verlangen ( ein Nichtorganisierter hat einen solchen Anspruch nicht)
Bei uns in der Firma wird ca 18 Prozent unter Tarif gezahlt. Der Arbeitgeber ist nicht im Arbeitgeberverband. Kann ich als Gewerkschaftsmitglied die im Tarifvertrag geltenden Tarife einfordern ?
Community-Antworten (4)
21.03.2011 um 21:59 Uhr
Nein, aber deine Gewerkschaft kann einen Tarifvertrag mit deinem Arbeitgeber abschließen. Das bedingt aber, dass euer Organisationsgrad schon erheblich ist.
22.03.2011 um 06:23 Uhr
Aber es gibt doch einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag !!!
22.03.2011 um 07:56 Uhr
@OttoderGroße Bitte nicht alle wichtigen informationen Scheibchenweise! So sieht es doch anders aus. Du als Gewerkschaftsmitglied kannst die Gewerkschaft beauftragen für dich das einzuklagen. Das riecht richtig nach einer erfolgreichen Klage. Die Gewerkschaft regelt und bezahlt für dich dann alles.
22.03.2011 um 12:34 Uhr
Aber es gibt doch einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag !!! Antwort 2 Erstellt am 22.03.2011 um 05:23 Uhr von OttoderGroße
Gilt für euch ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag ??
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