Hallo,

in dem Buch:
Betriebsratspraxis von A bis Z. Das Handwörterbuch für die betriebliche Intressenvertretung
ISBN 3-7663-3590-1
unter Tarifvertrag auf S 1082 steht:

Beispiel:
Wenn der tarifvertragliche Stundenlohn 13 Euro beträgt, dann ist eine arbeitsvertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 10 Euro gegenüber einem Gewerkschaftsmitglied unwirksam. Das Gewerkschaftsmitglied kann also trotz entgegenstehender arbeitsvertraglicher Vereinbarung die Zahlung des tariflichen Stundenlohns
Verlangen ( ein Nichtorganisierter hat einen solchen Anspruch nicht)

Bei uns in der Firma wird ca 18 Prozent unter Tarif gezahlt. Der Arbeitgeber ist nicht im Arbeitgeberverband. Kann ich als Gewerkschaftsmitglied die im Tarifvertrag geltenden Tarife einfordern ?