Erstellt am 24.06.2014 um 16:49 Uhr von gironimo
Der BR kann da nichts machen. Aber die Gewerkschaft und zumindest deren Mitglieder im Betrieb.
Und da ist alles denkbar: Von individualrechtlicher Klage bis hin zu der Forderung nach einem Haustarif inklusive Streik.
Erstellt am 24.06.2014 um 19:16 Uhr von Hoppel
@ mikijö
Es gehört zur Entscheidungsfreiheit eines AG, die Mitgliedschaft zu einer Tarifvertragspartei beenden zu können. Dagegen kann ein BR nichts tun und eine Einspruchsfrist gibt es schon gar nicht.
Welche Auswirkungen der Ausstieg haben könnte, solltet Ihr Euch von der bei Euch vertretenen Gewerkschaft erklären lassen.
Ggf. gibt es in Euren Arbeitsverträgen eine dynamische Bezugnahmeklausel auf den jeweils geltenden TV, dann sind die Tariferhöhungen im Regelfall auch zukünftig zu zahlen.
Lasst Euch sachkundig beraten und noch besser, zur nächsten Betriebsversammlung sollte ein Gewerkschaftsvertreter eingeladen werden ...