Tarifvertrag
Hallo, unser AG war Mitglied im Arbeitgeberverband. Am 31.12.09 trat er aus diesem aus. Der maßgebende Tarifvertrag endete am 31.01.10 und am 30.04.10 wurde ein neuer abgeschlossen, der rückwirkend am 01.02.10 in Kraft tritt. Nun hat der AG 2 neue Mitarbeiter zum 01.01.10 eingestellt (da wusste er noch nix vom erst später geschlossenen Tarifvertrag). Die beiden sind Gewerkschaftsmitglieder (die auch den Tarifvertrag abgeschlossen hat). Er hat mit den beiden einen Lohn vereinbart, der schon den Lohn des auslaufenden Tarifvertrags um 10 Prozent unterschritten hat. Nun unsere Frage.....ist die vertragliche Lohnvereinbarung wirksam? ..und wenn ja, warum? ...und wenn nein, warum? Vielen Dank! Ist alles sehr kompliziert, für Neulinge:-)
Community-Antworten (2)
03.05.2010 um 21:25 Uhr
Warum tritt ein AG aus dem Verband aus? Weil er es leid ist, jeden Monat diese "Wahnsinnslöhne" zu zahlen. Er will nicht mehr an den Tarifvertrag gebunden sein und will es billiger haben und er bekommt es billiger, egal ob Gewerkschaft oder nicht. Und wenn der Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, dann gilt er, weil es ein "Vertrag" ist.
04.05.2010 um 10:48 Uhr
Noch die rechtliche Antwort hinterher:
Tarifgebunden sind
- AN und AG die beide im Verband sind, oder
- AN und AG bei denen die AN im Verband sind und dieser Verband mit dem AG einen Haustarifvertrag abgeschlossen hat.
Das ist bei Euch nicht mehr der Fall, damit nutzt den AN ihre Verbandsmitgliedschaft erst dann wieder etwas, wenn ihr es schafft Tarifbindung erneut herzustellen. Sprich: gewerkschaftliche Verhandlungen mit dem AG und ggf. organisierter Arbeitskampf (Streik) bis der AG entweder "freiwillig" wieder in den Verband geht oder einen Haustarifvertrag unterschreibt.
NB: Für alle andern AN Eures Unternehmens gelten die besseren/geänderten Bedingungen des neu abgeschlossenen TV ja auch nicht.... insofern ist der neu abgeschlossene TV vollkommen bedeutungslos.
Verwandte Themen
Unterliegt die Mitarbeiterin dem hauseigenen Tarifvertrag?
ÄlterHallo an Alle! nachdem ich hier bereits eine Menge Antworten auf meine Fragen erhalten habe, hoffe ich auch bei meiner jetzigen Frage wieder auf Antworten. Es geht um folgendes: Wir haben einen
Tarifvertrag gekündigt - was ist mit den Arbeitsverträgen der neu eingestellten MA?
ÄlterHallo, wer kann mir helfen.? Wir sind ca 200 MA in einem Wohlfahrtsverband. Unser Tarifvertrag wurde mit Wirkung zum 31.12.2006 gekündigt. Nun stehen vor dem 31.12.2006 Neueinstellungen an. Zum Teil b
Kündigungsfrist: Gilt Gesetz oder Tarifvertrag?
ÄlterZu dem Punkt "Entlassung mit sofortiger Freistellung" habe ich auch noch eine konkrete Frage. Gilt bei der Kündigungsfrist das Kündigungsschutzgesetz oder ein Tarifvertrag mit irgendeiner Öffnungsklau
Berechnung Arbeitszeit nach EntgFG / TV mit Regelung zu Jahresarbeitszeit
ÄlterIch habe es im Rahmen des BR zur Zeit mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu tun. Ich habe mich nun in alles was ich gefunden habe eingelesen und möchte Euch bitten, mal gegenzulesen, ob ich
Tarifvertrag
ÄlterWir sind ein Molkereibetrieb. Eine Kollegin hat nach dem Ausgleich der Überstunden gefragt. Ihr wurde gesagt, dass es wie im Tarifvertrag vereinbart, abgerechnet wird. Sie wollte daraufhin den Tarifve