Hallo,
unser AG war Mitglied im Arbeitgeberverband. Am 31.12.09 trat er aus diesem aus.
Der maßgebende Tarifvertrag endete am 31.01.10 und am 30.04.10 wurde ein neuer abgeschlossen, der rückwirkend am 01.02.10 in Kraft tritt.
Nun hat der AG 2 neue Mitarbeiter zum 01.01.10 eingestellt (da wusste er noch nix vom erst später geschlossenen Tarifvertrag). Die beiden sind Gewerkschaftsmitglieder (die auch den Tarifvertrag abgeschlossen hat). Er hat mit den beiden einen Lohn vereinbart, der schon den Lohn des auslaufenden Tarifvertrags um 10 Prozent unterschritten hat.
Nun unsere Frage.....ist die vertragliche Lohnvereinbarung wirksam?
..und wenn ja, warum?
...und wenn nein, warum?
Vielen Dank! Ist alles sehr kompliziert, für Neulinge:-)