Hallo Zusammen,

ich bin aktuell für das Wahlausschreiben die Betriebsgröße am ermitteln. Unsere leitenden Angestellten (Geschäftsleitung/ Prokurist) lasse ich dabei außen vor. Allerdings ist in der von der Personalabteilung bereitgestellten Personalliste ein Arbeitnehmer (Sohn des Prokuristen) aufgeführt, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob ich diesen zu der Betriebsgröße dazurechnen darf. Das könnte hinsichtlich Geschlechterquote entscheidend sein.

Zusatz: Wie sieht es bei diesem Arbeitnehmer mit dem aktiven/ passiven Wahlrecht aus?

Vielen Dank für die Hilfe