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Ermittlung Betriebsgröße

P
p.jonas
Jan 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich bin aktuell für das Wahlausschreiben die Betriebsgröße am ermitteln. Unsere leitenden Angestellten (Geschäftsleitung/ Prokurist) lasse ich dabei außen vor. Allerdings ist in der von der Personalabteilung bereitgestellten Personalliste ein Arbeitnehmer (Sohn des Prokuristen) aufgeführt, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob ich diesen zu der Betriebsgröße dazurechnen darf. Das könnte hinsichtlich Geschlechterquote entscheidend sein.

Zusatz: Wie sieht es bei diesem Arbeitnehmer mit dem aktiven/ passiven Wahlrecht aus?

Vielen Dank für die Hilfe

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Community-Antworten (3)

E
enigmathika

31.01.2022 um 13:41 Uhr

Ja, der Sohn des Prokuristen gilt als Mitarbeiter im Sinne des BetrVG. Das aktive Wahlrecht hat er auf jeden Fall, das Passive, wenn er seit mindestens sechs Monaten im Betrieb angestellt ist. (und 18 Jahre alt ist)

Gruß

Enigmathika

R
rtjum

31.01.2022 um 13:47 Uhr

wenn der Sohn des Prokuristen bei Euch beschäftigt ist dann siehe Antwort von Enigmathika

P
p.jonas

31.01.2022 um 14:02 Uhr

Vielen Dank!

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