Erstellt am 10.12.2013 um 09:55 Uhr von Tommyh
Hallo Du:-) Hier bei WAF bieten sie regelmässig online Seminare zu diesem Thema an offene Fragen werden gleich im Chat beantwortet. Bei Mehrbedarf ist es wichtig das der Wahlvorstand Seminare besucht.
Erstellt am 10.12.2013 um 11:32 Uhr von gironimo
Ich kann auch nur auf die (online-)Seminare verweisen.
Allerdings wird wohl der Wahlvorstand sich in gewisser Weise auf die Angaben des AG verlassen müssen (im Zweifel notfalls das Arbeitsgericht bemühen müssen, wenn der AG nicht kooperiert).
Und da muss man ggf. durch inquisitorisches befragen die Richtigkeit der Zahlen und der Listen hinterfragen (" ....haben Sie denn auch die 400,- Eurokräfte mit gerechnet und benannt? Was ist mit den Elternzeitlern, leitenden Angestellten ...." usw.)
Wichtig ist also zu wissen, wer alles dazu gehört.
Erstellt am 11.12.2013 um 19:45 Uhr von Hoppel
@ martinez
DIE EXAKTE Betriebsgröße gibt es im Zusammenhang mit einer BR-Wahl NICHT! Zum Zeitpunkt "Erlass Wahlausschreiben" muss der WV durch Blick in die Vergangenheit und Zukunft die Zahl der IN DER REGEL beschäftigten AN feststellen.
Die durchschnittliche MA-Zahl lässt sich für die Vergangenheit ja recht einfach feststellen. Was die Zukunft betrifft, sollte/könnte einem WV bekannt sein, ob sich AN-Zahl in naher Zukunft so ändern wird, dass dadurch ggf. die BR-Größe beeinflusst wird.