Erstellt am 02.05.2018 um 10:03 Uhr von celestro
bei der Größe des BR werden LA mitgezählt. Dürften bei Euch dann also 5 BRM sein.
Erstellt am 02.05.2018 um 10:05 Uhr von Schnattchen78
Also auch wenn diese nicht längerfristig dabei sind?
Erstellt am 02.05.2018 um 10:07 Uhr von Krambambuli
Es kommt darauf an, wie viele Leih-AN im Durchschnitt über ein Jahresmittel länger als 6 Monate beschäftigt werden.
Siehe auch www.bzo-wissen.de / Betriebsratswahl und AÜG
Erstellt am 02.05.2018 um 10:09 Uhr von Krambambuli
Es kommt auf die Anzahl an - auch wenn es jeder Tag ein anderer Leih-AN ist.
Erstellt am 02.05.2018 um 10:11 Uhr von Schnattchen78
Es ein Leiharbeiter die demnächst gehen weil ihre 18 Monate rum sind. Die Wahl war aber jetzt erst im April
Erstellt am 02.05.2018 um 10:24 Uhr von celestro
Also was nun ? Nicht längerfristig dabei, oder gehen die nach 18 Monaten ? Wie schon konkretisiert wurde, ist die Frage, wieviele Arbeitsplätze "in der Regel", also im Durchschnitt von ca. 6 Monaten bei Euch vorhanden sind. Also wenn sich 25 LA nur 5 Arbeitsplätze teilen, dann zählen die LA auch nur als 5 Personen. Aber selbst dann wäre man über der Schwelle für ein 5er Gremium.
"Die Wahl war aber jetzt erst im April"
reden wir also jetzt über eine schon durchgeführte Wahl ?
Erstellt am 02.05.2018 um 11:23 Uhr von Schnattchen78
Ja die Wahl war jetzt im April. Die Leiharbeiter haben ihre 18 Monate die man in einem Unternehmen sein kann rum. Und würden jetzt nacheinander abgemeldet werden.
Also sehe ich das jetzt richtig nur damit ich nichts falsch versteh. Bei einer Anzahl von 47 Stamm und 25 Leiharbeitern müsste es ein 5er Rat sein. Da die Wahl schon war aber nur 3 BRM gewählt wurden. Da wir die Leiharbeiter nicht mit gerechnet haben.
Erstellt am 02.05.2018 um 11:53 Uhr von celestro
Zuerst schreibst Du, die gehen jetzt, weil 18 Monate rum ... jetzt aber werden die angemeldet ? Weißt Du selbst überhaupt, was da bei Euch läuft ?
Erstellt am 02.05.2018 um 11:55 Uhr von Schnattchen78
Sorry habe mich verschrieben. Abgemeldet
Erstellt am 02.05.2018 um 11:59 Uhr von Giftzwerg
Kann gut sein, das die Leiharbeiter nach 18 Monaten deshalb gehen müssen, um equal pay zu verhindern. Je nach Tarif ist eine Abweichung von der 18 Monatsfrist möglich.
Arbeitnehmerüberlassung: Dauer auf 18 Monate begrenzt | Personal ...
https://www.haufe.de › Personal › Arbeitsrecht
Höchstüberlassungsdauer: Ausnahmen zur Grenze von 18 Monaten
Grundsätzlich ist es jedoch auch möglich, von der gesetzlich vorgegebenen Obergrenze durch oder aufgrund eines Tarifvertrags abzuweichen. Wichtig dabei ist jedoch, dass in dem Tarifvertrag der Einsatzbranche (nicht der Zeitarbeitsbranche also) eine entsprechende Möglichkeit zur Abweichung vereinbart ist. Das Gesetz sieht in § 1 Abs. 1b AÜG folgende Varianten, um eine abweichende Höchstüberlassungsdauer festzulegen:
Der Tarifvertrag regelt unmittelbar eine andere Höchstdauer: Diese gilt für tarifgebundene Unternehmen direkt, tarifungebundene können die Regelung per Betriebsvereinbarung übernehmen.
Der Tarifvertrag enthält eine Öffnungsklausel: Tarifgebundene Unternehmen können in einer Betriebsvereinbarung abweichende Regeln treffen. Dasselbe gilt für nicht tarifgebundene Unternehmen im Geltungsbereich des Tarifvertrags, allerdings mit einer Obergrenze von maximal 24 Monaten.
Der Tarifvertrag enthält eine Öffnungsklausel mit Obergrenze: Hier können tarifgebundene und nicht tarifgebundene Unternehmen im Geltungsbereich des Tarifvertrags gleichermaßen in einer Betriebsvereinbarung eine abweichende Regelung innerhalb der Grenzen des Tarifvertrags treffen.
In der Metall- und Elektroindustrie haben die Tarifvertragsparteien bereits von der Möglichkeit, per Tarifvertrag von der 18-Monats-Grenze abzuweichen, Gebrauch gemacht. Im Geltungsbereich des sogenannten TVLeiZ können Betriebe in einem abgestuften System von der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer abweichen – auf bis zu 36 Monate, per Betriebsvereinbarung bis zu 48 Monate oder sogar darüber hinaus.
Erstellt am 02.05.2018 um 12:00 Uhr von celestro
wie schon gesagt, es zählt ein 6 Monats-Zeitraum. Wenn hier schon vor der Wahl klar war, daß die LA nun ALLE abgemeldet werden, durfte der WV durchaus so entscheiden, daß ein 3er Gremium gewählt wird.
Erstellt am 02.05.2018 um 12:03 Uhr von Challenger
Zitat : Da die Wahl schon war aber nur 3 BRM gewählt wurden. Da wir die Leiharbeiter nicht mit gerechnet haben.
1. Wie viele der 25 Leiharbeiter sind denn gegangen worden ?
2. Wann wurde denn das Wahlergebnis bekanntgegeben ?
Erstellt am 02.05.2018 um 12:06 Uhr von Schnattchen78