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AR Wahlen im (Schein) gem. Betrieb

S
Seegarden
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein Betrieb mit ca.800 MA. Wir gehören einem Kozern zu. Der ca 2000 MA beschäftigt. Anfang Mai hatten wir AR Wahlen (Drittel). Die Konst. Sitzung hatten wir auch schon.

Die Mutter mit ca. 2000 MA hat nun auch die AR Wahlen vor sich. Wir als Tochter 100% hatten vor 5 Jahren auch Aktives sowie Passives Wahlrecht. Nun beabsicht die Mutter einen gem. Betrieb aus uns zwei zu bilden (auszusprechen). Wir gehen davon aus dass das was mit der Parität zu tuhn hat

Wir haben intern mitbekommen das es eine Absichtserklärung geben soll, dass der AG beabsichtigt zu einem Datum nach den AR Wahlen den gem. Betrieb bilden möchte.

Unsere Angst bzw. befürchnis ist es, dass die nach den AR wahlen überhaupt keinen gem. Betrieb bilden werden.

Wenn es so wäre könnte man die Wahlen anfechten.

Die haben auch vor einen Gem. Wahlvorstand zu benennen.

LG

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Community-Antworten (1)

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Petrus

14.07.2011 um 14:41 Uhr

Im Zweifelsfall würde ich mal bei der Gewerkschaft nachfragen. Die haben ja auch ein gewisses Interesse an der richtigen Wahl... Zumindest wenn GEW-Mitglieder in der AR gewählt werden...

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