Was ist unerlaubte Wahlwerbung/Vorteilnahme bei AR Wahl
Guten Tag an alle,
ich habe da eine sagen wir mal sehr kniffilige Frage.
Normal bin ich seit Jahren nur stiller Leser hier, aber nun brennt es gerade etwas, oder es fängt gerade an zu lodern.
Also ich bin viele Jahre BR Mitglied und dazu in einer kleinen Gewerkschaft vertreten.
Nun habe ich mich als Gewerkschaftsvertreter zur AR Wahl aufstellen lassen und es gab einige holbrige Steine bis man endlich zugelassen wurde. Von anzweifeln das die Gewerkschaft zuständig ist, überhaupt im Unternehmen vertreten ist, bis hin zu keiner Tarfifähigkeit.
Alle Zeifel wurden ausgeräumt und man wurde zugelassen. Man könnte auch meinen man hat Angst vor Konkurrenz.
Nun ist es so, das wir ein Konzern mit mehreren Standorten sind und alle ihr eigenes Süppchen kochen.
Nun habe ich die Tage per email einen Teil (max. ca. 25%) der Mitarbeiter eine Wahlwerbung per email zukommen lassen.
Natürlich kennt man das spielchen und es wurde vor Arbeitsbeginn erledigt vom privaten Smartphone gesendet.
Nun wirft man mir folgendes vor. Ich hätte mir durch das schreiben der email einen unberechtigten Vorteil den anderen Wahlbewerbern und Listen verschafft, da ich es mit dem Firmenaccount geschrieben habe.
Da ist wohl eher sauer aufgestossen, das ich als Gewerkschaftsvertreter antrete, nur spielt es für mich keine Rolle, ich bin ja trotzdem im Unternehmen angestellt.
Wobei ich es eher erlese, das es wohl eher darum geht, das ich sie überhaupt angeschrieben habe.
Ich habe das Netz wie wild dazu abgesucht, aber natürlich findet man dazu keinerlei Informationen.
Die Kollegen anzuschrieben ist ja nun kein Hexenwerk, das können die anderen ja auch, man muss da ja nur entsprechend den Mund aufmachen beim Wahlvorstand das man gerne die email Adressen hätte.
Leider erreiche ich keinen Kompetenten bei der Gewerkschaft gerade und direkt zum Anwalt muss ja auch noch nicht sein.
Nur gehe ich davon aus, da man sich beraten will, das noch was kommt, aber auch zu dem was jetzt kommen könnte finde ich nichts im Netz. Also kann ich zur Wahl ausgeschlossen werden, oder gibt es nur eine gelbe Karte.
Hat da jemand eine Idee, oder womöglich selbst Erfahrung?
Community-Antworten (3)
24.03.2023 um 17:10 Uhr
Also hättest Du die E-Mail-Adressen alle aus dem Kopf eingegeben ... o.k.!
Aber zum WV gehen und sich E-Mail-Adressen geben lassen? Gut ... sehe die "Schuld" eher beim WV, der die Adressen raus gibt ....
24.03.2023 um 17:31 Uhr
Nein, aber man kann anhand der Wahlberechtigtenliste ganz einfach die emails selbst herausfinden, bzw. sind diese nicht schwer wenn man den Vor und Zunamen hat.
Es geht ja eher darum ob es nun ein Vorteil ist im Unternehmen zu arbeiten oder nicht? Wobei bei einer anderen Gewerkschaft ebenfalls ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen antritt.
26.03.2023 um 12:54 Uhr
Mir würde da spontan einfallen, das man Betriebsmittel zur Wahlwerbung genutzt hat. Der AG kann es erlauben, doch dann muss es für alle gelten.
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