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AR Wahl im gem. Betrieb

S
Seegarden
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag zusammen,

Wir sind ein UN mit ca. 450 MA Unsere Tochter die hat ca. 230 MA. Der GF hat einen gem. Betrieb ausgesprochen. Alle indizien treffen zu. Bis dort hatten wir auch keine probleme. Nun haben wir die AR wahlen vor uns. Der GF hat den Betriebsrat förmlich angeschrieben, dass ein Wahlforstand zu bilden ist für die AR wahlen die Kollegen/innen aus der Tochter sind narürlich im aktiven sowie passiven wahlrecht.

                              Jedoch meine FRAGE ?

Das UN mit ca. 450 hat einen AR (vereinbart im Gesellschaftervertrag). Müsste jetzt nicht durch den gem. Betrieb auch ein AR in der Tochter ca 210 MA gebildet werden, weil durch den gem. Betrieb ja auch in dem Unternehmen die gesamt MA zahl über 500 währe. Die betriebe bilden einen gem. Betrieb jedoch sind das noch zwei gmbH s (UN)

Für die hilfe vorab Danke.

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Community-Antworten (3)

W
wölfchen

10.04.2011 um 22:39 Uhr

. . . irgendwie beißt sich Deine Frage: einmal meinst Du, dass ja jetzt im gemeinsamen UN über 500 MA sind und andererseits meinst Du, dass für die 210 MA ein separater AR sein sollte . . .

G
gallocampo

11.04.2011 um 12:28 Uhr

Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, was ein 'AR' ist...

Bei Fragen der Neuwahl eine BR jedoch gilt §13 BetrVG. Danach wäre eine Neuwahl nicht möglich.

T
Tanzbär

11.04.2011 um 14:41 Uhr

Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, was ein "AR" ist...

Warum schreibst du dann?

Der Aufsichtsrat wird für das gesamte Unternehmen gewählt, nicht für jede GmbH einzeln.

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