AR Wahl im gem. Betrieb
Guten Tag zusammen,
Wir sind ein UN mit ca. 450 MA Unsere Tochter die hat ca. 230 MA. Der GF hat einen gem. Betrieb ausgesprochen. Alle indizien treffen zu. Bis dort hatten wir auch keine probleme. Nun haben wir die AR wahlen vor uns. Der GF hat den Betriebsrat förmlich angeschrieben, dass ein Wahlforstand zu bilden ist für die AR wahlen die Kollegen/innen aus der Tochter sind narürlich im aktiven sowie passiven wahlrecht.
Jedoch meine FRAGE ?
Das UN mit ca. 450 hat einen AR (vereinbart im Gesellschaftervertrag). Müsste jetzt nicht durch den gem. Betrieb auch ein AR in der Tochter ca 210 MA gebildet werden, weil durch den gem. Betrieb ja auch in dem Unternehmen die gesamt MA zahl über 500 währe. Die betriebe bilden einen gem. Betrieb jedoch sind das noch zwei gmbH s (UN)
Für die hilfe vorab Danke.
Community-Antworten (3)
10.04.2011 um 22:39 Uhr
. . . irgendwie beißt sich Deine Frage: einmal meinst Du, dass ja jetzt im gemeinsamen UN über 500 MA sind und andererseits meinst Du, dass für die 210 MA ein separater AR sein sollte . . .
11.04.2011 um 12:28 Uhr
Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, was ein 'AR' ist...
Bei Fragen der Neuwahl eine BR jedoch gilt §13 BetrVG. Danach wäre eine Neuwahl nicht möglich.
11.04.2011 um 14:41 Uhr
Ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung, was ein "AR" ist...
Warum schreibst du dann?
Der Aufsichtsrat wird für das gesamte Unternehmen gewählt, nicht für jede GmbH einzeln.
Verwandte Themen
AR Wahlen im (Schein) gem. Betrieb
Hallo zusammen, wir sind ein Betrieb mit ca.800 MA. Wir gehören einem Kozern zu. Der ca 2000 MA beschäftigt. Anfang Mai hatten wir AR Wahlen (Drittel). Die Konst. Sitzung hatten wir auch schon.
Personalplanung gem §92 BetrVG
Hallo Zusammen, Wir als Gremium haben eine Nachfrage zu §92 BetrVG. Hier ist von der rechtzeitigen und umfassenden Information des BR durch AG die Rede. Unsere Situation in Betrieb. Offizielle Info
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
Hallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Befristung zur Erprobung gem. §14(1) 5. TzBfG - wann ist die zulässig?
Hallo zusammen, ein Kollege (Befristung gem. §14(2) TzBfG bis 12.2.06) hat Mitte Dez. 05 auf eig. Wunsch die Abteilung gewechselt. Am 13.2. erhielt er einen Zusatz zum Arb.Vertr., wonach er bis zum 1
Darf BR zum Nachteil für Kollegen, die gem. § 613a BGB Bestandschutz haben, Regelungen mit GF verabreden?
Hallo, im September ist ein kleines Unternehmen mit uns Fusioniert. Diese Kollegen bilden nun eine neue Abteilung bei uns. Sie wurden gem. § 613a BGB übernommen und genießen nun ja ein Jahr Schutz.