Guten Tag zusammen,

Wir sind ein UN mit ca. 450 MA Unsere Tochter die hat ca. 230 MA.
Der GF hat einen gem. Betrieb ausgesprochen. Alle indizien treffen zu.
Bis dort hatten wir auch keine probleme. Nun haben wir die AR wahlen vor uns.
Der GF hat den Betriebsrat förmlich angeschrieben, dass ein Wahlforstand zu bilden ist für die AR wahlen die Kollegen/innen aus der Tochter sind narürlich im aktiven sowie passiven wahlrecht.

Jedoch meine FRAGE ?

Das UN mit ca. 450 hat einen AR (vereinbart im Gesellschaftervertrag).
Müsste jetzt nicht durch den gem. Betrieb auch ein AR in der Tochter ca 210 MA gebildet werden, weil durch den gem. Betrieb ja auch in dem Unternehmen die gesamt MA zahl über 500 währe.
Die betriebe bilden einen gem. Betrieb jedoch sind das noch zwei gmbH s (UN)

Für die hilfe vorab Danke.