AR Wahlen
Hallo zusammen
eine kleine frage hätte ich da. Wir haben so wie viele die AR Wahlen vor uns. Ich bin auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagen worden. Habe aber kein interesse mehr.
Müsste ich die Wahl annehmen wenn ich gewählt würde und dann nach zwei Wochen zurücktreten oder reicht es wenn ich die Wahl nicht annehme.
Vielen Dank.
Community-Antworten (7)
13.03.2012 um 10:56 Uhr
es reicht die Wahl nicht anzunehmen. Doch eines ist auch klar die Wähler werden begeistert sein und es wohl auf die eine oder andere Art zum Ausdruck bringen. Also es könnte sein, dass einige in Zukunft dann ihr Bier lieber mit anderen trinken!
Geht es wirklich um AR oder BR Wahlen??
Doch das Ergebnis bleibt gleich.
13.03.2012 um 11:21 Uhr
reicht es wenn ich die Wahl nicht annehme.
Das reicht.. Allerdings sollte man sich so was eigentlich überlegen BEVOR man sich aufstellen läßt, sonst kommen sich die Wähler i.d.R. veräppelt vor.
Was hat Dich denn dazu bewogen, "kein Interesse mehr" zu haben? Überlege Dir das gut!
13.03.2012 um 11:28 Uhr
Bei einer AR Wahl MUSS man die Wahl annehmen! Das MUSS man sogar vorher unterschreiben! Da kann man nur hoffen, jeder Kandidat hat noch einen Ersatz im Anhang!
13.03.2012 um 21:49 Uhr
"Bei einer AR Wahl MUSS man die Wahl annehmen! Das MUSS man sogar vorher unterschreiben!"
KORREKT!
"Müsste ich die Wahl annehmen wenn ich gewählt würde und dann nach zwei Wochen zurücktreten oder reicht es wenn ich die Wahl nicht annehme."
Hast Du nicht schriftlich erklären müssen, die Wahl anzunehmen?
14.03.2012 um 10:16 Uhr
Tja, das man nach der WO dafür unterschreiben muss dass man die Wahl annimmt war mir wohl bewusst... Aber was ist eigentlich die Rechtsfolge wenn man die Wahl dann doch nicht annimmt? Der Rücktritt ist nirgends geregelt, aber trotzdem Usus.
Also mal die formelle Frage: Was ist wenn man die Wahl annimmt und GLEICHZEITIG seinen Rücktritt erklärt? Die von seagarden an die Wand gemalte Frist von zwei Wochen habe ich auch nicht gefunden... Auf dem Blatt Papier macht es einen Unterschied sofoertiger Rücktritt/Ablehnung der Wahl, im Ergebnis nicht...
BTW: Ich kenne mich im DrittelBG tatsächlich nicht aus, aber ich hatte aus dem allgemeinen Usus, dass ein Rücktritt möglich ist mit obiger Denkweise geschlossen, dass letztlich auch eine Ablehnung der Wahl möglich sein muss (entgegen der Erklärung)...
23.03.2012 um 15:17 Uhr
Ich werde dass Unternehmen verlassen. Hat sich im.nachhinein ergeben.
23.03.2012 um 20:00 Uhr
@seagarden Nachwahl...
Verwandte Themen
Definition eines Betriebes bei der Betriebsratswahl
Älterhallo folgendes problem , meine mitarbeiter und ich sind bei einem privat unternehmen angestellt. dieses ist aufgeteilt in ganz Deutschland mit : Bereichsleitung und regionalleitung. meine frage i
BR-Wahlen / Kandidaten - bei einer nicht ausreichenden Zahl von Kandidaten ein kleineres Gremium wählen?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, wie fast bei allen stehen auch unsere BR-Wahlen an. Wir müssten bei unserer Belegschaftsgröße ein 13er Gremium wählen. Nun zeichnet sich ab, dass wohl nicht genügend A
AR Wahlen im (Schein) gem. Betrieb
ÄlterHallo zusammen, wir sind ein Betrieb mit ca.800 MA. Wir gehören einem Kozern zu. Der ca 2000 MA beschäftigt. Anfang Mai hatten wir AR Wahlen (Drittel). Die Konst. Sitzung hatten wir auch schon.
Wenn wir jetzt erstmalig eine JAV wählen würden, wie lange ist die Amtszeit?
ÄlterHallo, ich habe da nochmal eine Frage an euch, unser Personalrat ist bereit, jetzt dieses Jahr noch einen Jugendvertreter zu wählen,wenn es nicht all zu grosse Umstände bereitet und deswegen wollte ic
Können die JAV-Wahlen gleichzeitig mit den BR-Wahlen stattfinden?
ÄlterDie JAV-Wahlen finden ja alle 2 Jahre statt. Gibt es da einen vorgeschriebenen (Monats)Zeitraum oder können die Wahlen z.B. gleichzeitig mit den BR-Wahlen stattfinden?