Erstellt am 13.03.2012 um 09:56 Uhr von Streikbrecher
es reicht die Wahl nicht anzunehmen. Doch eines ist auch klar die Wähler werden begeistert sein und es wohl auf die eine oder andere Art zum Ausdruck bringen. Also es könnte sein, dass einige in Zukunft dann ihr Bier lieber mit anderen trinken!
Geht es wirklich um AR oder BR Wahlen??
Doch das Ergebnis bleibt gleich.
Erstellt am 13.03.2012 um 10:21 Uhr von rkoch
> reicht es wenn ich die Wahl nicht annehme.
Das reicht.. Allerdings sollte man sich so was eigentlich überlegen BEVOR man sich aufstellen läßt, sonst kommen sich die Wähler i.d.R. veräppelt vor.
Was hat Dich denn dazu bewogen, "kein Interesse mehr" zu haben? Überlege Dir das gut!
Erstellt am 13.03.2012 um 10:28 Uhr von Irmgard
Bei einer AR Wahl MUSS man die Wahl annehmen!
Das MUSS man sogar vorher unterschreiben!
Da kann man nur hoffen, jeder Kandidat hat noch einen Ersatz im Anhang!
Erstellt am 13.03.2012 um 20:49 Uhr von peanuts
"Bei einer AR Wahl MUSS man die Wahl annehmen!
Das MUSS man sogar vorher unterschreiben!"
KORREKT!
"Müsste ich die Wahl annehmen wenn ich gewählt würde und dann nach zwei Wochen zurücktreten oder reicht es wenn ich die Wahl nicht annehme."
Hast Du nicht schriftlich erklären müssen, die Wahl anzunehmen?
Erstellt am 14.03.2012 um 09:16 Uhr von rkoch
Tja, das man nach der WO dafür unterschreiben muss dass man die Wahl annimmt war mir wohl bewusst... Aber was ist eigentlich die Rechtsfolge wenn man die Wahl dann doch nicht annimmt? Der Rücktritt ist nirgends geregelt, aber trotzdem Usus.
Also mal die formelle Frage: Was ist wenn man die Wahl annimmt und GLEICHZEITIG seinen Rücktritt erklärt? Die von seagarden an die Wand gemalte Frist von zwei Wochen habe ich auch nicht gefunden... Auf dem Blatt Papier macht es einen Unterschied sofoertiger Rücktritt/Ablehnung der Wahl, im Ergebnis nicht...
BTW: Ich kenne mich im DrittelBG tatsächlich nicht aus, aber ich hatte aus dem allgemeinen Usus, dass ein Rücktritt möglich ist mit obiger Denkweise geschlossen, dass letztlich auch eine Ablehnung der Wahl möglich sein muss (entgegen der Erklärung)...
Erstellt am 23.03.2012 um 14:17 Uhr von seagarden
Ich werde dass Unternehmen verlassen.
Hat sich im.nachhinein ergeben.
Erstellt am 23.03.2012 um 19:00 Uhr von Kölner