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AR Wahlen

S
seagarden
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen

eine kleine frage hätte ich da. Wir haben so wie viele die AR Wahlen vor uns. Ich bin auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagen worden. Habe aber kein interesse mehr.

Müsste ich die Wahl annehmen wenn ich gewählt würde und dann nach zwei Wochen zurücktreten oder reicht es wenn ich die Wahl nicht annehme.

Vielen Dank.

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Community-Antworten (7)

S
Streikbrecher

13.03.2012 um 10:56 Uhr

es reicht die Wahl nicht anzunehmen. Doch eines ist auch klar die Wähler werden begeistert sein und es wohl auf die eine oder andere Art zum Ausdruck bringen. Also es könnte sein, dass einige in Zukunft dann ihr Bier lieber mit anderen trinken!

Geht es wirklich um AR oder BR Wahlen??

Doch das Ergebnis bleibt gleich.

R
rkoch

13.03.2012 um 11:21 Uhr

reicht es wenn ich die Wahl nicht annehme.

Das reicht.. Allerdings sollte man sich so was eigentlich überlegen BEVOR man sich aufstellen läßt, sonst kommen sich die Wähler i.d.R. veräppelt vor.

Was hat Dich denn dazu bewogen, "kein Interesse mehr" zu haben? Überlege Dir das gut!

I
Irmgard

13.03.2012 um 11:28 Uhr

Bei einer AR Wahl MUSS man die Wahl annehmen! Das MUSS man sogar vorher unterschreiben! Da kann man nur hoffen, jeder Kandidat hat noch einen Ersatz im Anhang!

P
Peanuts

13.03.2012 um 21:49 Uhr

"Bei einer AR Wahl MUSS man die Wahl annehmen! Das MUSS man sogar vorher unterschreiben!"

KORREKT!

"Müsste ich die Wahl annehmen wenn ich gewählt würde und dann nach zwei Wochen zurücktreten oder reicht es wenn ich die Wahl nicht annehme."

Hast Du nicht schriftlich erklären müssen, die Wahl anzunehmen?

R
rkoch

14.03.2012 um 10:16 Uhr

Tja, das man nach der WO dafür unterschreiben muss dass man die Wahl annimmt war mir wohl bewusst... Aber was ist eigentlich die Rechtsfolge wenn man die Wahl dann doch nicht annimmt? Der Rücktritt ist nirgends geregelt, aber trotzdem Usus.

Also mal die formelle Frage: Was ist wenn man die Wahl annimmt und GLEICHZEITIG seinen Rücktritt erklärt? Die von seagarden an die Wand gemalte Frist von zwei Wochen habe ich auch nicht gefunden... Auf dem Blatt Papier macht es einen Unterschied sofoertiger Rücktritt/Ablehnung der Wahl, im Ergebnis nicht...

BTW: Ich kenne mich im DrittelBG tatsächlich nicht aus, aber ich hatte aus dem allgemeinen Usus, dass ein Rücktritt möglich ist mit obiger Denkweise geschlossen, dass letztlich auch eine Ablehnung der Wahl möglich sein muss (entgegen der Erklärung)...

S
seagarden

23.03.2012 um 15:17 Uhr

Ich werde dass Unternehmen verlassen. Hat sich im.nachhinein ergeben.

K
Kölner

23.03.2012 um 20:00 Uhr

@seagarden Nachwahl...

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