Erstellt am 07.07.2011 um 15:38 Uhr von DrHouse
Leonore,
nein. Schulung bzw. Dienstreise zählt als Verhinderungsgrund.
Da kann der BRV die Ersatzmitglieder zur Sitzung einladen und braucht Euch vorher nicht zu fragen. Ihr hättet ja wohl auch schlecht kommen können, oder?
MfG Dr.House
Erstellt am 08.07.2011 um 09:20 Uhr von rkoch
@DrHouse
In einem Detail muß ich Dir widersprechen:
@Leonore
Die Rechtsprechung geht davon aus, das auch verhinderte BRM grundsätzlich das Recht haben eine Einladung oder zumindest die TO zu erhalten. Selbst WENN das Seminar definitiv ein Verhinderungsgrund ist KÖNNTEN die BRM tatsächlich das Seminar unterbrechen um an einer Sitzung zu einem für sie WICHTIGEN TOP teilnehmen zu wollen, oder zumindest müssen die BRM die Chance haben ihren Ersatzmitgliedenr ihre Sicht der Dinge mitzuteilen damit diese wiederum die Chance haben diese Meinung bei der Sitzung zu berücksichtigen (wobei denen natürlich immer noch freigestellt ist OB sie diese Meinung zu ihrere eigenen machen).
Wäre dem nicht so, so könnte tatsächlich der BRV die Abwesenheit einiger BRM dazu ausnutzen um TOPs für diese Sitzung explizit aufzunehmen bei denen er die unbequeme Meinung dieser BRM ausschalten möchte. Da EBRM i.d.R. nicht so tief in der Materie stecken und i.d.R. auch keine entsprechende Ausbildung wie die ordentlichen BRM besitzen müssen sie auf die Meinung und Erfahrung dieser ordentlichen BRM besonders hören. In der Konstellation die Du an die Wand malst können sie also nur eine Meinung als Leitschnur nehmen: Die des BRV. Das beste anzunehmende Szenario wäre dann noch das sich diese BRM zur Abstimmung enthalten..... Aber selbst das könnte ein findiger BRM mit "negativer" Beschlußfassung (... wer ist DAGEGEN ...) zu seinen Gunsten ausnutzen.
Erstellt am 08.07.2011 um 17:20 Uhr von DrHouse
rkoch,
und wer zahlt das, die Schulung ist wie beschrieben, in einem anderen Bundesland.
Wir wissen jetzt die Entfernung nicht, könnten aber durchaus hunderte km sein.
Bei uns gibt es nicht so kriminelle Machenschaften, wie Du sie schilderst.
Eine Möglichkeit wäre noch, dass nicht 4 Mitglieder zur gleichen Zeit fahren.
Die Frage von Leonore scheint aber nicht so wichtig zu sein, sonst würde sie sich nochmal melden.
MfG Dr.House
Erstellt am 11.07.2011 um 09:06 Uhr von rkoch
@DrHouse
> und wer zahlt das
Der AG, wer sonst?
> Bei uns gibt es nicht so kriminelle Machenschaften, wie Du sie schilderst.
Bei uns auch nicht... Aber so wie Leonore ihren Fall schildert scheinen die BRM genau derart "kriminelle Machenschaften" zu befürchten und in der Rechtsprechung (und hier im Forum) sind derartige Sachen sehr wohl schon vorgefallen.....
In einem BR der angemessen miteinander umgeht und in dem man die EBRM so weit Fit gemacht hat das sie auch wissen was sie tun, wird man den EBRM wohl i.d.R. zutrauen das sie angemessen ihre Pflicht wahrnehmen und nicht grundsätzlich gegen ihre Kollegen entscheiden werden. Aber es gibt wohl auch krasse Gegenbeispiele.....
> Eine Möglichkeit wäre noch, dass nicht 4 Mitglieder zur gleichen Zeit fahren.
Das auf jeden Fall. Faktisch macht sich ein BR mit einer deratigen Handlung ja quasi Handlungsunfähig (muss nur noch der BRV krank werden dann hat man den Supergau). Insofern gebe ich Dir 100% Recht - wir würden in der Situation maximal 2 BRM entsenden, es sei denn äußerst wichtige Seminare (wegen aktueller Fälle) fallen zufälligerweise auf den selben Zeitpunkt und können ansonsten nicht mehr in einem angemessenen Zeitrahmen genommen werden.