Erstellt am 05.07.2011 um 14:50 Uhr von Forentroll
Grundsätzlich: alles oder nichts!
Das sind viel zu wenig Angaben zur Sache.
Jedoch würde ich diese hier nicht weiter öffentlich posten. Feind könnte ja mitlesen!
Das kann dir alles dien Fachanwalt für Arbeitsrecht sagen!
Erstellt am 05.07.2011 um 14:59 Uhr von frageundantwort
danke für die antwort.
ich denke, im schlimmsten fall eine ermahnung, da noch nie irgendetwas in dieser richtung schief gelaufen ist.
für die unglückliche ausdrucksweise habe ich mich mehrfach entschuldigt.
schon verrückt, die gl hetzt und hetzt und ich bekomm jetzt die klage wegen verstoß vertraulicher zusammenarbeit.
na ja, ich setze auf unseren anwalt. hätte ja sein können, dass jemand von euch in so einer ähnlichen situation schon mal war.
viele grüße frageundantwort
Erstellt am 05.07.2011 um 15:24 Uhr von Kurzarbeiter
Der AG kann einen BR wegen Aussagen/Handeln im Mandat nicht abmahnen, aber der Richter könnte es. Der AG könnte aber die gestörte vertrauensvolle Zusammenarbeit angreifen und dann ggf. versuchen ob es ein Grund für ein Verfahren gem. § 23 ist. Was aber wenn es nur so ist wie hier geshcildert nicht ausreicht. Ggf. könnte der Richter eine Klarstellung, also Widerruf anordnen.
Aber, der AG könnte ein langes Gedächnis haben und sich zu gegebener Zeit erinnern.
Erstellt am 05.07.2011 um 19:51 Uhr von polybär
Verantwortlich im Sinne des Presserechts (meist abgekürzt: V. i. S. d. P.) ist die formelhafte Einleitung zur Angabe der Personen
müsste gehen...
Erstellt am 05.07.2011 um 20:18 Uhr von rainerw
frageundantwort,
Ich würde der Sache erstmal gelassen entgegen sehen. Solange Du ihn nicht persönlich difamiert hast oder Geschäftsgeheimnisse ausgeplaudert hast wird wohl auch nur viel Wind gemacht. Ein langes Gedächnis kann auch der BR haben und dann hat auch ein AG künftig nichts zu lachen
Erstellt am 06.07.2011 um 06:37 Uhr von Forentroll
@Kurzarbeiter
Grundsätzlich hast du recht!
Jedoch was reinerw schreibt ist jedoch richtiger!