Erstellt am 25.04.2014 um 12:04 Uhr von Kölner
Wenn der AG es so und genau so formuliert hat, ist es sehr dämlich gewesen!
Aber wie man es dreht und wendet: § 41 BetrVG ist ja nicht umsonst im Gesetz aufgenommen.
Was kann der BR machen? Sofort weitere Kosten verursachen (Unterlassungsklage, RA etc.) oder mal eine adäquate Sachverhaltsaufklärung und den AG für diese Aussagen massregeln (innerbetrieblich).
Erstellt am 25.04.2014 um 12:22 Uhr von Pickel
Das hielte ich - ganz offen - für die allerdümmste Vorgehensweise. Denn dann gibt es ab 2015 wahrscheinlich ein paar Jahre einfach keine freiwillige Zahlung. Wegen Nebels.
Erstellt am 25.04.2014 um 12:22 Uhr von Pjöööng
Den § 41 sehe ich hier ehrlich gesagt nicht berührt. Und per se sachlich völlig falsch ist das was der AG dort sagt ja auch nicht. Natürlich schmälern Kosten des Betriebsrates vordergründig den Unternehmensgewinn.
Ich weiß auch nicht, ob rechtliche Schritte wirklich hilfreich sind, oder ob sie einem so gestrickten Arbeitgeber nicht in die Hände spielen.
Meines Erachtens könnte man über zwei Dinge nachdeneken: Kurze Thematisierung z.B. auf der nächsten Betriebsversammlung, so unter dem Motto: "Kollegen, glaubt Ihr denn dass der Arbeitgeber wirklich mehr ausgeschüttet hätte? Wir sind überzeugt, dass er zu keinem Zeitpunkt darüber nachgedacht hat, mehr auszuschütten und dass er jetzt nur davon ablenken will, dass das einzig und alleine seine Entscheidung war."
Und man könnte auf den Arbeitgeber zugehen und ihn auffordern, eine Betriebsvereinbarung über den Bonus abzuschließen (bei der Verteilung habt Ihr ja sowieso mitzubestimmen) und darin könne man ja auch den Topf regeln und was davon abgezogen werde. So dumm, da hineinschreiben zu wollen, dass BR-Kosten von dem Topf abgezogen werden, wird er wohl kaum sein.
Erstellt am 25.04.2014 um 12:38 Uhr von Pickel
Zitat: dem Motto: "Kollegen, glaubt Ihr denn dass der Arbeitgeber wirklich mehr ausgeschüttet hätte? Wir sind überzeugt, dass er zu keinem Zeitpunkt darüber nachgedacht hat, mehr auszuschütten und dass er jetzt nur davon ablenken will, dass das einzig und alleine seine Entscheidung war."
Naja, der Betrag ist immer aufgerundet (und man kann auch druchaus sagen, eher großzügig). Dieses Jahr hätten wohl 100.000 € im Topf gelegen, aufgrund des Vorfalls werden eben zB 91.542,43 (Zahlen nur beispielhaft) ausgeschüttet. Es ist schon schlüssig, dass da ansonsten 100.000 € gestanden hätten.
Das Problem ist jetzt ja nicht nur rechtlicher Natur. Die Zahlung ist freiwillig (auf betriebl. Übung wird genau geachtet) und könnte im Folgejahr einfach komplett ausgesetzt werden. Ohne Begündung, aber jeder wüsste, warum.
Erstellt am 25.04.2014 um 13:18 Uhr von Pjöööng
Zitat (Pickel):
"... aufgrund des Vorfalls werden eben zB 91.542,43 (Zahlen nur beispielhaft) ausgeschüttet. Es ist schon schlüssig, dass da ansonsten 100.000 € gestanden hätten."
Oder auch 90.000 und der alte Stinker lässt es sich 1.542,43 kosten, dem BR ans Bein zu pinkeln? Wer weiß...
Zitat (Pickel):
"Die Zahlung ist freiwillig (auf betriebl. Übung wird genau geachtet) und könnte im Folgejahr einfach komplett ausgesetzt werden. Ohne Begündung, aber jeder wüsste, warum."
Ja, das könnte passieren. Das könnte übrigens auch passieren wenn der BR ab sofort den absoluten Kuschelkurs mit dem Arbeitgeber fährt. Ebenso könnte das passieren wenn sofort alle BRM und EBRM ihren Rücktritt erklären. Wer weiß...
Und der Arbeitgeber hat diesen Bonus in der Vergangenheit aus reiner Menschenfreundlichkeit ausgeschüttet? Hat sich gedacht, was soll ich, was sollen die Gesellschafter mit dem vielen Geld anfangen? Warum sollte ich dieses Geld reinvestieren? Brauchen Brot für die Welt oder Aktion Mensch tatsächlich noch weitere Spenden? Schenke ich es doch einfach den Mitarbeitern, vielleicht sollte ich es sogar in Umschläge stecken und den Mitarbeitern anonym in den privaten Briefkasten einwerfen?
Nein! Ein Arbeitgeber verfolgt doch mit solch einem Bonus ganz bestimmte Ziele! Natürlich auch mit der eventuellen Nichtgewährung. Eure Chance ist dafür zu sorgen, dass er mit der Nichtgewährung seine Ziele nicht erreicht, wohl aber mit der Gewährung.
Erstellt am 25.04.2014 um 13:33 Uhr von Pickel
Dass der Arbeitgeber eine eigene Motivation hat, ist richtig. Sicherlich Mitarbeitermotivation, Bindung etc.
Das Problem ist eben Folgendes: Die Gerichtsverhandung wurde in unserem Unternehmen recht breitgetreten und wie ich schon sagte, kann man ohne politisch sehr arbeitgebernah eingestellt zu sein, seine Sichtweise in dem Prozess deutlich besser nachvollziehen als die des alten BR. Es ging um eine Neubesetzung einer Stelle und der BR wollte eine Person durchdrücken, die objektiv schon Mühe gehabt hätte, die Stelle gut besetzten zu können.
Daher würde sich die Wut über die Kürzung wohl auch eher auf die BR-Mitglieder erstrecken. Nicht ohne Grund ist der neue BR fast komplett ausgetauscht...
Das delikate Problem ist jetzt das Folgende: Wir haben 7 BR-Mitglieder. 2 davon gehören noch dem alten BR an und haben die alte Geschichte mit zu verantworten. Die beiden wollen jetzt natürlich mit aller Macht eine weitere Niederlage vermeiden und den Chef damit nicht durchkommen lassen. Wir neuen aber wollen die Situation nicht weiter festfahren - auch eben mit der Befürchtung, dass es zu beschriebenen Konsequenzen führt, die dann von einigen Teilen der Belegschaft uns angelastet werden.
Erstellt am 25.04.2014 um 13:38 Uhr von Pjöööng
Zitat (Pickel):
"Wir haben 7 BR-Mitglieder. 2 davon gehören noch dem alten BR an und haben die alte Geschichte mit zu verantworten. Die beiden wollen jetzt natürlich mit aller Macht eine weitere Niederlage vermeiden und den Chef damit nicht durchkommen lassen."
Dann lasst die beiden doch enstprechende Anträge im BR stellen, diskutiert darüber und stimmt ab.
Erstellt am 25.04.2014 um 15:53 Uhr von gironimo
2 davon gehören noch dem alten BR an und haben die alte Geschichte mit zu verantworten.
Ich weiß ja nicht worum es im Detail ging - aber wenn der BR seine Rechte wahrnehmen will und es auch tut, kann ich nichts nachteiliges daran finden. Das man nicht immer Recht bekommt, liegt in der Natur der Sache. Die Kollegen haben es wenigstens versucht. Vielleicht waren sie auch falsch anwaltlich beraten.
Die Aussagen und die Haltung des AG ist dennoch nicht zu billigen. Es ist eindeutig, dass hier eine Pfeilspitze gegen den BR geschossen wird - nach dem Motto: Macht so was nicht noch mal. Auch die AN sollen Einfluss nehmen auf den BR.
In meinen Augen schäbig. Zumal die Rechnung auch so nicht stimmt. Man kann eben nicht einfach vom Gewinn die Anwalts- und Gerichtskosten abziehen und fertig. Das kann man nur demjenigen so vorrechnen, der nicht weiss, wo und wie welche Kosten und Einnahmen zu buchen sind.
Ich bin ganz klar für deutliche Worte; z.B. in einer Betriebsversammlung. Es sollte klar sein, dass sich der BR nicht davon abhalten lässt seine Rechte wahrzunehmen.
(Ich gehe mal davon aus, dass der BR damals den AG nicht "verklagt" hat, sondern ein Beschlussverfahren angestrengt hat. )
Erstellt am 17.10.2014 um 18:54 Uhr von Nubbel
dann wird ja ein schuh draus, dass so viele besser gestellte im br sitzen. dürfen denn die beiden alten brm auch in dein büro? und immer schön konform bleiben, damit die prämie stimmt
Erstellt am 19.10.2014 um 18:57 Uhr von Schwalbennest
Sorry Pjöööng, nachstehende Zitate sollten noch einmal angesprochen werden.
Zitat @Kölner: „Aber wie man es dreht und wendet: § 41 BetrVG ist ja nicht umsonst im Gesetz aufgenommen.“
Zitat @Pjöööng: „Den § 41 sehe ich hier ehrlich gesagt nicht berührt.“
Nach meiner Auffassung dürfte @Kölner mit seiner Sichtweise hier genau richtig liegen.
Nach § 41 BetrVG ist die Erhebung und Leistung von Beiträgen der AN für die Zwecke des BR ja unzulässig. Das gilt für alle möglichen Konstellationen.
Dieses gilt natürlich auch dann, wenn es nachträglich geschieht, was hier durch die Angabe des AG ja der Fall ist.
Da hier jährlich an die Belegschaft ausgeschüttete Beträge, mit dem Rückgriff auf Betriebsratskosten reduziert werden sollen und sich daraus dann ein für alle geringerer Betrag ergibt, was einer Umlage gleichkommt, liegt durchaus ein Verstoß gegen das Umlageverbot des § 41 BetrVG vor.
Dass diese Ausschüttung freiwillig erfolgt, ändert daran auch nichts.
Darüber hinaus liegt hier natürlich auch noch ein Verstoß gegen die §§ 2 und 78 BetrVG vor.
Derartige Aussagen stören nicht nur die Betriebsratsarbeit, sondern behindert diese auch in einem nicht unerheblichen Umfang, indem hier eine negative Stimmung gegen den BR erzeugt wird.
Erstellt am 19.10.2014 um 22:18 Uhr von Pjöööng
Gib mir einfach 6 Monate Zeit um darüber nachzudenken.
Erstellt am 19.10.2014 um 22:36 Uhr von Pjöööng
Ha... ging doch etwas schneller... Manchmalhlft ja bereits ein kurzerBlick in die Literatur...
Fitting schreibt dazu: "Eine Leistung von Beiträgen liegt nur dann vor, wenn diese AUS DEM VERMÖGEN des ArbN stammen, sei es, daß sie die Beiträge abführen, sei es, daß IHNEN ZUSTEHENDE ANSPRÜCHE gekürzt werden."
Und, wie schrieb Pickel: "... eine freiwillige Gewinnbeteiligung (...) ohnehin im freien Ermessen des Arbeitgebers (...) Die Zahlung ist freiwillig (auf betriebl. Übung wird genau geachtet) ..."
Demnach ist es zum Zeitpunkt der Kürzung kein dem Arb zustehender Anspruch.