Unser alter BR hat im letzten Jahr eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht, die mit Pauken und Trompeten verloren wurde. Offen gesagt, nicht ganz zu Unrecht...

Nun schüttet unser Arbeitgeber jährlich eine freiwillige Gewinnbeteiligung an alle Mitarbeiter aus. Aufgrund des Rechtsstreits hat er nun aber angekündigt, die damit in Zusammenhang aufgelaufenen Kosten von der Gesamtsumme des auszuschüttenden Betrags abzuziehen.

Der jährliche Betrag liegt ohnehin im freien Ermessen des Arbeitgebers, nur ist eine solche Begründung ("wenn ihr nicht geklagt hättet, hättet ihr mehr bekommen") statthaft?

Seine Argumentation: Der BR wird von den MA gewählt. Und wenn der durch sturköpfige Klagen den Unternehmesgewinn reduziert, muss dies mit der Ausschüttung an die MA verrechnet werden.