Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich war (bin) in einem Betrieb mit 11 Beschäftigten. Ich habe die BR-Wahl organisiert. Ich habe kandidiert und ein anderer Kolege. Der andere Kollege wurde gewählt. Als der andere Kollege in Urlaub war, habe ich von der Chefin verlangt, dass eine Betriebsstätte unseres Betriebes geschlossen wird, weil das WC nicht funktioniert, bzw. bei Gebrauch überläuft. Das war Ende Juli 2010.

Ich wurde fristgemäß zum 31.12.2010 betriebsbedingt gekündigt. Der BR hat nicht widersprochen und mich auch nicht vorher informiert. Ich habe KSch-Klage eingelegt. Der Gütetermin war schon. Wir haben uns nicht geeinigt. Ich bin der Meinung, dass ich nicht wirksam gekündigt wurde, weil nur die außerordentliche Kündigung wirksam sein kann.

Meineserachtens bin ich so lange im Betrieb und das Gehalt muss nachbezahlt werden, bis ich wirksam gekündigt werde. Gibt es eine Verwirkung?

Noch eine Frage: Gilt meine Mitwirkung nur, wenn ich als BR tätig geworden bin oder ist es ausreichend dass der amtierende BR in Urlaub oder krank geschrieben ist?

Inzwischen ist die Niederlassung in meiner Stadt geräumt worden. Im Arbeitsvertrag ist der Arbeitsort festgelegt.
Ich habe vor der Tätigkeit bei dieser Firma in dem Mutterunternehmendes des gleichen Konzerns gearbeitet, war aber dazwischen arbeitslos.

Fragen:

Kann ich verlangen, dass ich im Mutterunternehmen weiterbeschäftigt werden kann?
oder
Kann ich verlangen, meine Tätigkeit im Homeoffice fortzusetzen?

Vielen Dank im Voraus und ein schöner Gruß