Erstellt am 28.03.2011 um 11:28 Uhr von azrael
ähm.. unkonventionelle antwort gefällig?
das ersatzmitglied SOLL denächst gekündigt werden schreibst du.. wie wäre es, wenn du zur nächsten BR-sitzung aus gesundheitlichen gründen (sollten sich bei einer schwangerschaft finden lassen) nicht erscheinen kannst und dafür das ersatzmitglied geladen wird? damit wäre die voraussetzung für den kündigungsschutz geschaffen.
mfg
Erstellt am 28.03.2011 um 12:45 Uhr von diefragende
naja,
es wäre schon schön, wenn die fragen beantwortet werden würden.
danke :-)
ps. der firma geht es finanziell nicht gut und betriebswirtschaftlich werden kommen Kd. nicht vermeidbar sein :-(
Erstellt am 28.03.2011 um 13:00 Uhr von Ulrik
Hi Fragende,
zu 1. Die Frage ist, ob das EBRM aktuell einen Kündigungsschutz für ArbNVertr. geniesst. Entweder, weil es zwischendurch einmal vertreten hat, dann gilt der 1-Jährige Kündigungsschutz. Oder, als Ersatzmitglied war sie ja Wahlbewerberin, da ist die Kündigung innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig (also, wann war die Wahl?? Regulär oder ausser der Zeit?)
zu 2. Der BR bleibt im Amt, auch wenn keine EBRM mehr da sind. Es wird erst neu gewählt, wenn nicht mehr genügend ordentliche BRM da sind. Und Du kannst ja BRM beliben, auch im Mutterschutz. Du mußt das nur dem BRV mitteilen.
Erstellt am 28.03.2011 um 13:24 Uhr von diefragende
Danke Ulrik,
für die schnelle gute antwort :-)
zu 1. Ersatzmitglied genießt noch keinen Kündigungsschutz, hat noch an keiner
BR-Sitzung teilgenommen. Wahl war regulär, April 2010
zu 2. Es ist kein ordentliches Ersatzmitglied für mich mehr da. Kann ein Einzelnes EBRM (Frau ) nachgewählt werden, Männer bleiben im Amt?
Laut BtrVG ruht ja meine Mitgliedschaft. Nehme ich aber die Funktion als BRM nicht wahr, so war eine Aussage vom Forum, muss das EBRM teilnehmen. Was ist nun, wenn es kein EBRM mehr gibt????
DANKKE!!!
Erstellt am 28.03.2011 um 13:52 Uhr von Ulrik
m.E. wird der verbleibende BR dann die Geschäfte weiterführen, bis Du wieder aktiv da bist. Denn für die Dauer bist Du ja "nur" verhindert.
Die Alternative?
1. Du nimmst an den Sitzungen teil, auch im Mutterschutz.
2. Du trittst zurück, dann wird eine Neuwahl eingeleitet und die MA haben die Möglichkeit, einen BR neu zu wählen. Zu dieser Wahl kannst Du ja wieder antreten, vielleicht kommen dann aber mehrere EBRM zustande, so daß auch für deine Verhinderung ein BR vorhanden ist, der in voller Anzahl zusammentritt.
Erstellt am 28.03.2011 um 15:05 Uhr von Niemand
Gab es denn vorher ein anderes Ersatzmitglied das dich vertreten hat? oder warts du im ganzen letzten Jahr niemals krank oder im Urlaub?
Ein Berm rückt ja nicht nur für die Sitzungen nach sondern immer dann wenn ein anderes Mitglied verhindert ist, auch dann wenn da keine Sitzung ist wenn sich das kranke oder im Urlaub befindende Mitglied sich nich als nicht verhindert erklärt hat.
Somit sollte das Ersatzmitglied wohl bereits Anspruch auf Kündigungsschutz erworben haben. Ihr als Betriebsräte seid dazu verpflichtet auch die Interessen des Berm wahr zu nehmen und das dem AG mit zu teilen wenn er das Berm kündigen will.
Erstellt am 29.03.2011 um 09:12 Uhr von rkoch
Ich glaube Eure Antworten gehen in einem Detail am Thema vorbei! Zitat:
> Es ist kein ordentliches Ersatzmitglied für MICH mehr da. Kann ein Einzelnes EBRM (FRAU )
> nachgewählt werden, Männer bleiben im Amt?
Offenbar gibt es bei diefragende eine Minderheitenquote für die Frauen und es gibt zwar nur noch ein weibliches EBRM, wohl aber mehrere MÄNNLICHE EBRM.
WENN es stimmt, das eine Minderheitenquote für die Frauen gibt, dann gilt zunächst mit 99% Wahrscheinlichkeit das das weibliche EBRM Kündigungsschutz geniesst (wie Niemand schon dargelegt hat).
Aber selbst WENN die Kündigung durchgeht, dann rückt einfach das nächste männliche EBRM als EBRM für Dich nach! Die Minderheitenquote geht nicht so weit, das ein BR neu zu wählen wäre wenn diese Quote nicht mehr erfüllt ist. In diesem Sinne würde ein Rücktritt von Dir keine Neuwahlen auslösen, es gäbe halt nur keine Frau mehr im BR, es sei denn es gäbe auch keine männlichen Nachrücker mehr. Eine Nachwahl um eine Frau nachzuwählen ist ebenso ausgeschlossen.....
Andererseits muss ich azraels Antwort noch mal stützen, die Du so schnell abgelegt hast. Sofern Du ohnehin vorhaben solltest in Elternzeit zu gehen ist Rücktritt eine durchaus anzudenkende Lösung! Dann rückt das EBRM sofort zum BRM auf und wird unkündbar (so es das nicht ohnehin schon ist !) und bis Du aus der Elternzeit zurück bist (wenn Du die volle Zeit in Anspruch nimmst) sind ohnehin wieder Wahlen! Und ob Du dann noch einmal gewählt wirst hat nichts damit zu tun ob Du vorher die volle Zeit als BRM gegolten hast oder nicht - während der Elternzeit gehe ich davon aus das Du eh nicht vorhattest als BRM tätig zu werden.