Hallo liebes Forum,

heut wieder eine nicht ganz so einfach zu beantwortende Frage ;-)

Im Juni 2011 gehe ich selbst in Elternzeit.
Unser einziges weibliches Ersatzmitglied soll demnächst gekündigt werden.
(Kd. wird alles "wasserdicht" sein).

Nun unsere Frage(n):
1. Darf das Ersatzmitglied vor Amtsantritt gekündigt werden? (ich denke ja, wollte aber sicherheitshalber nocht einmal nachfragen, Kündigungsschutz tritt ja noch nicht in Kraft)

2. Was passiert mit unserem 3-köpfigen Betriebsrat (2 Männer, 1 Frau), wenn kein Nachrücker/Ersatzmitglied für mich da ist????
Nachträglich Listenwahl geschlechtsbezogen oder so ähnlich???

3. Sollten wir uns lieber einen Rechtsbeistand zur Klärung dieses Sachverhaltes nehmen?

Vielen Dank für viele viele Antworten :-)
Definitiv werde ich in Elternzeit gehn, auch wenn die Möglichkeit besteht, weiterhin
aktives Betriesbratsmitglied zu bleiben.