Sohn des ersten Nachrücker wurde gekündigt.
Meinem Sohn,Azubi im 3., wurde nach einer Abmahnung gekündigt. Das leidige Thema " Nichtbesuch der Berufsschule". Der jetzige Betriebsrat stimmte der Kündigung "ohne Bedenken" zu. Der BR hat meinen Sohn nicht angehört sondern ließ die Frist von 1.Woche bzw. drei Tagen verstreichen und willigte somit Stillschweigend ein. Mein Sohn wurde trotz JAV zur bevorstehenden Kündigung nicht informiert.
Ich war Vollmitglied im BR und bin nun erster Nachrücker im BR und komme als Vollmitglied am 1. September wieder in den Betriebsrat.
Meine Frage hierzu : Kann ich die BR- Unterlagen die zur Kündigung meines Sohnes führten einsehen oder gibt es hierzu eine Befangenheit meinerseits.
Da ich meine BR Arbeit immer sehr ernst genommen habe befürchte ich ein linkes Spiel des momentanen BR.
Wer kann mir hierzu Auskunft geben.
Community-Antworten (6)
14.08.2009 um 18:39 Uhr
Beärle, wurde Deinem Sohn fristlos gekündigt? Er ist JAV? Euch ist § 15 KSchG bekannt? Hat er KSchKlage eingereicht?
Zu Deiner eigentlichen Frage: Ja, Du kannst diese Unterlagen, sollten sie noch vorhanden sein, am 01.09. einsehen.
14.08.2009 um 19:16 Uhr
Ja meinem Sohn wurde nach einer Abmahnung fristlos gekündigt. Er ist kein Mitglied der JAV. Keine Ahnung ob JAV bei dem Beschluss des BR beteiligt wurde. Wir haben im Moment die Schlichtung der IHK eingeleitet.
Was meinst du mit vorhandensein ???.
Gruß Beärle
14.08.2009 um 19:28 Uhr
Beärle! Schaut mal in diese Internetseite rein, vielleicht kann euch dies weiterhelfen. http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html
16.08.2009 um 12:59 Uhr
"Das leidige Thema " Nichtbesuch der Berufsschule"."
Darf man davon ausgehen, dass Sohnemann während dieser Zeit auch nicht im Betrieb erschienen ist? Böse Falle ...
Eine einzige Abmahnung würde aber nicht als Kündigungsgrund reichen. Da muss der Herr Sohn schon Wiederholungstäter gewesen sein.
17.08.2009 um 12:48 Uhr
son Quatsch Peanuts, natürlich reicht die eine Abmahnung aus um eine Kündigung auszusprechen, es wird zwar empfohlen mindestens 3 Abmahnungen bei Azubis auszusprechen, ist aber nicht gesetzlich Zwingend.
Zunächsteinmal zur Klarstellung, ein Ausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis. Von daher gelten hier besondere Vorschriften. Gem. § 111 ArbGG sollen die zuständigen Stellen (Kammern, Innungen, etc.) sogenannte Schlichtungsausschüsse bilden, die für Streitigkeiten aus Ausbildungsverhältnissen zuständig sind. Ansonsten sind bei Fehlen die Arbeitsgerichte zuständig.
17.08.2009 um 12:56 Uhr
@HHHHHHF Der Jung ist im dritten Lehrjahr...
Verwandte Themen
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be
Nachrücken der komplizierten Art
ÄlterHallo zusammen, wir haben neu gewählt und der 7er BR besteht aus Mitgliedern von 3 Listen. Liste 1: 12 Personen (4 im neuen Gremium) Liste 2: 1 Person (im neuen Gremium) Liste 3: 3 Personen (2 im ne
Betriebsratsitzung rechtmäßig!
ÄlterHallo zusammen, wir haben folgenden Fall: Unser Betriebsrat besteht aus 3 Mitgliedern. Einen Vorsitzenden, einen stellvertretend Vorsitzender und ein ordentliches Mitglied. weitergibt es zwei Nachrüc
Chef wird in Einzelgesprächen ausfallend / Teilzeit arbeitende Mutter
ÄlterMindestens ein Mal im Jahr finden Einzelgespräche zwischen der GL und den Mitarbeitern (ca. 60), statt. Wie soll man reagieren, wenn in diesen Einzelgesprächen sich einer der GL nicht mehr im Grif
Leitender Angestellter will Sohn ausbilden - können wir wirklich blockieren?
ÄlterEin Leitender Angestellter will unbedingt seinen Sohn eine verkürzte Lehre bei uns machen lassen. Die Belegschaft kotzt bei dem Gedanken. Er soll Ausbildungsverkürzung kriegen (2 statt 3 Jahre, der ha