Hallo, ich habe Mitarbeitergespräch hinter mir und bin ordentl Mitgl des BR in unsere Fa. Im MA-Gespräch hat der Vorgesetzter verschiedene Projekte geschrieben an denen ich beteiligt war und zudem auch Betriebsratstätigkeit mit Zeitdauer . Ich habe zu derzeit dies nicht abgelehnt nun aber überlegt dass evtl mir dies doch später als Nachteil auferlegt werden kann. Ich möchte den Vorgesetzten bitten im Nachhinein die Betriebsratstätigkeit zu entfernen. Kann ich , falls er nicht einlenkt zwingen, evtl mit Beschluss? Falls ich nun ein Zwischenzeugnis verlangen , darf er obwohl ich es nicht wünsche, aufgrund des MA-Gesprächs die BR-Tätigkeit erwähnen?

Ich weiss dass es Gerichtsurteile gibt die das Erwähnen von BR-Arbeit im Zeugnis ablehnen, aber da ich im MA-Gespräch nichts gesagt hatte...