Erstellt am 01.06.2011 um 11:53 Uhr von rkoch
Das MA-Gespräch hat als solches keinerlei rechtliche Konsequenzen (mal abgesehen von Inhalten die sich auf die Leistungsentlohnung auswirken oder dort explizit besprochenenen personellen Konsequenzen) - und das Du BRM bist weiß Dein AG doch eh. Und selbst in 20 Jahren wird er das noch wissen. Welche Konsequenzen erwartest Du denn? Und das MA-Gespräch hat mit dem Inhalt eines Zeugnisses absolut nichts zu tun.