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Beteiligung des BR bei kollektivem Mitarbeitergespräch?

DN
die Neue
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen, eine Abteilung von uns hat eine kollektive Überlastungsanzeige an den Abteilungsleiter und Geschäftsführer geschickt. Ein erstes Gespräch hat stattgefunden, die besprochenen Maßnahmen wurden nicht durchgeführt (Verbot von GF). Jetzt soll ein 2. Gespräch stattfinden, bei dem die MitarbeiterInnen einen BR- Vertreter dabei haben wollen. Der GF lehnt diesen Wunsch ab. Jetzt habe ich ihn auf § 82 BetrVG aufmerksam gemacht, welchen er aber nicht als Grund anerkennt. Kann mir jemand helfen: Ich finde nicht alles auf die Schnelle, wo weitere Begründungen stehen, dass die Mitarbeiter den BR zu solchen Gesprächen hinzuziehen wollen. Bedanke mich schon mal im Voraus.

3.46401

Community-Antworten (1)

A
Angi1

25.01.2007 um 13:47 Uhr

Hallo die Neue,

der § 84 BetrVG hilft dir hier weiter. Es reicht wenn ein MA die Anwesenheit des BR wünscht. Sollte dies nicht helfen, steht euch immernoch der § 85 BetrVG zur Verfügung. Durch diesen habt Ihr dann als BR auch die Möglichkeit die Einigungsstelle anzurufen.

MfG Angi1

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