Hallo alle zusammen, eine Abteilung von uns hat eine kollektive Überlastungsanzeige an den Abteilungsleiter und Geschäftsführer geschickt. Ein erstes Gespräch hat stattgefunden, die besprochenen Maßnahmen wurden nicht durchgeführt (Verbot von GF). Jetzt soll ein 2. Gespräch stattfinden, bei dem die MitarbeiterInnen einen BR- Vertreter dabei haben wollen. Der GF lehnt diesen Wunsch ab.
Jetzt habe ich ihn auf § 82 BetrVG aufmerksam gemacht, welchen er aber nicht als Grund anerkennt. Kann mir jemand helfen: Ich finde nicht alles auf die Schnelle, wo weitere Begründungen stehen, dass die Mitarbeiter den BR zu solchen Gesprächen hinzuziehen wollen.
Bedanke mich schon mal im Voraus.