Jetzt habe ich ihn auf § 82 BetrVG aufmerksam gemacht, welchen er aber nicht als Grund anerkennt. Kann mir jemand helfen: Ich finde nicht alles auf die Schnelle, wo weitere Begründungen stehen, dass die Mitarbeiter den BR zu solchen Gesprächen hinzuziehen wollen.
Bedanke mich schon mal im Voraus.
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