Kurz als Vorinfo: Wir sind ein recht junger BR und ich bitte um Verständniss, falls es mal zu "einfache" Antworten auf meine Fragen gibt.

Jährlich stehen bei uns Mitarbeitergespräche zwischen MA und seinem Vorgesetzten an. Wir haben bereits im zweiten Jahr diesbezüglich einen Aushang draußen, dass wir als BR die Ma gern bei Bedarf dabei unterstützen. Nun ist es so dass ein Abteilungsleiter das Beisein eines BR im "vertraulichen" MAG in Frage stellt, denn laut seiner Meinung ist dieses 4Augengespräch extra dafür da, dass man vertraulich und offen miteinander sprechen kann. Es soll ein Gespräch auf gleicher Augenhöhe sein. Ich als BRV habe den AL auf den §82 BetrVG hingewiesen. Reicht das aus oder greift da vielleicht sogar noch ein weiterer?
Ich habe auch bereits im Fitting nachgelesen, aber auch da nur den §82 gefunden.

Herzlichen Dank für Eure Mühen!