Hallo zusammen,

AG kündigt AN Betriebsbedingt, BR hat der Kündigung nach § 102 (3) 3 BetrVG widersprochen.

Nun zur eigentlichen Frage:
AG hat es versäumt eine Sozialauswahl im Betrieb oder Unternehmen nach § 102 (3) 1 BetrVG durchzuführen!
Lese ich das nun richtig das die Kündigung überhaupt nicht gültig ist???

Danke für eure Meinung