Richtige Sozialauswahl? Was haltet ihr davon?
Hallo!
Bei uns in der Firma wird es zu einer Betriebsbed.-Kündigung kommen. Die GL teilte uns mit daß es einen 54jährigen Kollegen treffen soll. Als Gründe dafür nannte die GL die soziale Auswahl und daß er nur auf einem Arbeitsplatz einsetzbar ist während der andere fast überall in der Firma einsetzbar wäre. Wir (BR) haben heute am letzten Tag vor Ablauf der Frist widerspruch eingelegt. Die Auswahl viel zw. diesen beiden MA:
54 Jahre alt
40 Jahre im Betrieb
verh/keine Kinder
Ehepartner berufstätig
21 Jahre alt
6 Jahre im Betrieb
verh/zwei Kinder
Ehepartner nicht berufstätig
Was haltet ihr davon? war das richtig mit dem Widerspruch und was bringt der,oder ist die Auswahl von derGL doch gerechtfertigt?
Community-Antworten (2)
02.09.2005 um 21:30 Uhr
Hallo RF Es ist bei jeder Kündigung wichtig Bedenken/ Widerspruch zu formulieren denn in solchen Formulierungen kann dann der BR auch Vorschläge dem AG unterbreiten wo der Kollege/in im Betrieb noch eingesetzt werden kann .Das ist sehr wichtig denn der betroffene Kollege wird ja bestimmt Kündigungsschutzklage einreichen und dann sieht der Arbeitsrichter das der BR sich Gedanken gemacht hat und er sieht das es noch andere Möglichkeiten für den Betroffenen im Betrieb gibt. Gruß BMW
03.09.2005 um 14:06 Uhr
Gut das Ihr widersprochen habt. Nun muss - sofern der AG kündigt - der Kollege innerhalb von drei Wochenklagen. Das sollte er tun. Das Gericht wird der Sache uf den Grund gehen; jedenfalls besser, als wir hier dies könnten.
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