Muss der AG bei der Sozialauswahl NUR im Bereich desjenigen vergleichen, in dem der Mitarbeiter, der betriebsbedingt gekündigt werden soll, beschäftigt ist?

ODER muss er das bereichsübergreifend tun? Heißt also Sachbearbeiter A soll gekündigt werden, ist nach der Sozialauswahl schützensweter als Sachbearbeiter B, der aber in einem ganz anderen Bereich des Unternehmens tätig ist.
Auch wenn der zu kündigende Mitarbeiter sich erst weiterqualifzieren müsste, um die Arbeiten von Sachbearbeiter B zu übernehmen.

Natürlich werden wir keine Namen aufführen, mit denen der Arbeitgeber NICHT verglichen hat, sondern würden dann nur darauf hinweisen, dass die Sozialauswahl nicht korrekt war.
Danke im Voraus für Antworten