Erstellt am 13.05.2011 um 10:36 Uhr von Ulrik
Formuliere doch so um, wie du es schon gesagt hast. Beziehe Dich auf einen Mindestlohn.
Für Formulierungen kannst Du auch mal unter boeckler.de nachschauen.
Der Bezug auf den DGB ist ja auch so nicht unbedingt glücklich. Es gibt ja auch Zeitarbeitsfirmen, die nicht im DGB sind, aber trotzdem anständig bezahlen.
Erstellt am 13.05.2011 um 10:40 Uhr von Krähe
Seit 01.05. gilt bundesweit ein gesetzl. Mindestlohn, somit einfach ein Hinweis darauf. Aber auch ohne diesen Hinweis, käme der AG nicht daran vorbei, darauf zu achten, daß er nur Leiharbeitsfirmen nimmt, die dieser Pflicht nachkommen
Ist für West: Euro 7,79, Ost: Euro 6,89
Erstellt am 13.05.2011 um 10:47 Uhr von Ulrik
@Krähe
Hast Du dazu ein Urteil, bzw. AZ??
Ich habe nur ein "Infoblatt" der ver.di. Daraus ergibt sich aber nicht, daß es ein gesetzlicher Mindestlohn ist.
Erstellt am 13.05.2011 um 10:53 Uhr von Krähe
Ich habe das u.a. aus der FAZ
http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~ED07B8229627F481BBB848604BF7D3B28~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Also weder ein Urteil noch ein AZ, ist durch den Bundestag beschlossen und gilt seit 1.5. und wird auch durch den Zoll überwacht.
Wenn du in einem BR bist, der seine Mitbestimmungsrechte hinsichtlich Leiharbeitern ausübt, viel Spass beim Kontrollieren.
Erstellt am 13.05.2011 um 11:01 Uhr von Ulrik
Das war die nötige Info, danke.
Wir haben nämliche viele Leiharbeitnehmer, und unter den Verleihern leider auch einige, die nicht immer so agieren, wie sie es sollten.
Leider bekommen wir das zu wenig mit.
Erstellt am 13.05.2011 um 11:07 Uhr von Krähe
@ulrik
Ihr versucht es anscheinend wenigstens, mein BR hat mal eben auf alle Mitbestimmungsrechte verzichtet, da für den AG zu aufwändig und will sich mit dem Thema null beschäftigen
Erstellt am 13.05.2011 um 13:16 Uhr von rtjum
hhmmmm
@krähe
sollten wir kollegen sein?
habe dasselbe problem...