W.A.F. LogoSeminare

BV- Leiharbeit Formulierung

P
Pilas
Jan 2018 bearbeitet

:wir haben eine BV zum Thema Leiharbeiter in Arbeit und auch schon dem AG vorgelegt. Nun ist ein Punkt darin, und zwar dass der AG nur solche Leiharbeitsfirmen beauftragen darf die ein Tarif haben aus dem DGB. Dieser Punkt will der AG nicht. Wir damit erreichen dass nicht jede belibige Verleihfirma mit Pseudo Tarif in den Betrieb Leute schickenfür 2,50Euro /h. Meine Frage: kann mir Jemand ein Passusbenennen wie man unseren Satz umformulieren Kann zB Mindestlohn muß gewährleitet sein oder anderen Vorschlag damit wir daselbe erreichen kann und das Wort DGB nicht erscheint.

Grüße

1.77707

Community-Antworten (7)

U
Ulrik

13.05.2011 um 12:36 Uhr

Formuliere doch so um, wie du es schon gesagt hast. Beziehe Dich auf einen Mindestlohn. Für Formulierungen kannst Du auch mal unter boeckler.de nachschauen. Der Bezug auf den DGB ist ja auch so nicht unbedingt glücklich. Es gibt ja auch Zeitarbeitsfirmen, die nicht im DGB sind, aber trotzdem anständig bezahlen.

K
Krähe

13.05.2011 um 12:40 Uhr

Seit 01.05. gilt bundesweit ein gesetzl. Mindestlohn, somit einfach ein Hinweis darauf. Aber auch ohne diesen Hinweis, käme der AG nicht daran vorbei, darauf zu achten, daß er nur Leiharbeitsfirmen nimmt, die dieser Pflicht nachkommen Ist für West: Euro 7,79, Ost: Euro 6,89

U
Ulrik

13.05.2011 um 12:47 Uhr

@Krähe Hast Du dazu ein Urteil, bzw. AZ?? Ich habe nur ein "Infoblatt" der ver.di. Daraus ergibt sich aber nicht, daß es ein gesetzlicher Mindestlohn ist.

K
Krähe

13.05.2011 um 12:53 Uhr

Ich habe das u.a. aus der FAZ http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~ED07B8229627F481BBB848604BF7D3B28~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Also weder ein Urteil noch ein AZ, ist durch den Bundestag beschlossen und gilt seit 1.5. und wird auch durch den Zoll überwacht.

Wenn du in einem BR bist, der seine Mitbestimmungsrechte hinsichtlich Leiharbeitern ausübt, viel Spass beim Kontrollieren.

U
Ulrik

13.05.2011 um 13:01 Uhr

Das war die nötige Info, danke. Wir haben nämliche viele Leiharbeitnehmer, und unter den Verleihern leider auch einige, die nicht immer so agieren, wie sie es sollten. Leider bekommen wir das zu wenig mit.

K
Krähe

13.05.2011 um 13:07 Uhr

@ulrik Ihr versucht es anscheinend wenigstens, mein BR hat mal eben auf alle Mitbestimmungsrechte verzichtet, da für den AG zu aufwändig und will sich mit dem Thema null beschäftigen

R
rtjum

13.05.2011 um 15:16 Uhr

hhmmmm @krähe sollten wir kollegen sein? habe dasselbe problem...

Ihre Antwort