Leiharbeit
hallo, muss der arbeitgeber (entleiher) den vertrag zwischen ihm und dem leiarbeitnehmer dem BR vorlegen? gruß
Community-Antworten (1)
06.09.2010 um 16:14 Uhr
BAG, Beschluß vom 6.6.1978 - 1 ABR 66/75 -
Leitsätze:
-
Ein Arbeitgeber, der Leiharbeitnehmer i.S. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschäftigten will, muß seinem Betriebsrat Einsicht in die Arbeitnehmerüberlassungsverträge gewähren (im Anschluß an BAG 14.5.1974 – 1 ABR 40/73 - AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972).
-
Dagegen ist der Entleiher nicht verpflichtet, seinem Betriebsrat Auskunft über die Arbeitsverträge der Leiharbeitnehmer mit dem Verleiher zu geben.
Verwandte Themen
Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit
ÄlterHallo Leute, hier mal eine INFO für alle, die mit dem Thema Arbeitszeitkonto innerhalb und ausserhalb der Leiharbeit zu tun haben : LabourNet Germany Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit. Brief an die
Dienstleistung oder Leiharbeit - kein Zustimmungsersuchen nach § 99 weil Fall keine Leiharbeit sondern gekaufte Dienstleistung?
ÄlterGuten Tag! Für eine bereits seit längerer Zeit erkrankte AN (Wirtschaftshilfe) hat unser AG einer Reinigungsfirma den Auftrag für eine Dienstleistung erteilt. Diese beinhaltet Reinigungsarbeiten an
Wie kann man Leiharbeit verhindern?
ÄlterHallo. wir sind zur Zeit 195 Mitarbeiter und haben volle Auftragsbücher. Der AG schrieb uns bereits im Oktober, dass er die Mitarbeiterzahl auf 210 Stammkräfte erhöhen will. Er hat auch Ausschreibunge
Zeit- bzw. Leiharbeit - Das unbekannte Wesen?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, es weihnachtet zwar sehr, trotzdem muss sich unser Gremium mit dem unangenehmen Thema Zeit- oder Leiharbeit auseinandersetzen. Ungeachtet der konkreten Situation, mö
Leiharbeit gegen befristete Arbeitsverträge - Wie sollen wir uns als BR zu dieser Sachlage verhalten?
Älterhallo zusammen, Bei uns laufen Ende Jan.09 befristete Arbeitsverträge von Mitarbeitern aus. GF sagt jetzt das von den 12 MA keiner übernommen werden soll, weil die Höchstbefristungsdauer von 2 jahr