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Leiharbeit

R
remalon
Jan 2018 bearbeitet

hallo, muss der arbeitgeber (entleiher) den vertrag zwischen ihm und dem leiarbeitnehmer dem BR vorlegen? gruß

1.05301

Community-Antworten (1)

P
Petrus

06.09.2010 um 16:14 Uhr

BAG, Beschluß vom 6.6.1978 - 1 ABR 66/75 -

Leitsätze:

  1. Ein Arbeitgeber, der Leiharbeitnehmer i.S. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes beschäftigten will, muß seinem Betriebsrat Einsicht in die Arbeitnehmerüberlassungsverträge gewähren (im Anschluß an BAG 14.5.1974 – 1 ABR 40/73 - AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972).

  2. Dagegen ist der Entleiher nicht verpflichtet, seinem Betriebsrat Auskunft über die Arbeitsverträge der Leiharbeitnehmer mit dem Verleiher zu geben.

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