Ihr alle könnt mir sicher weiterhelfen! :-))
wir erstellen z. Z. eine Betriebsvereinbarung "Leiharbeiter", in der der AG den Zusatz verlangt, dass mit der Zustimmung zur BV automatisch auch die Zustimmung zur Einstellung vorliegen soll. Wir sollen dann nur noch eine Gesamtliste bekommen, auf der die Anzahl, die Namen und in welcher Abteilung die Leiharbeiter eingesetzt werden vermerkt ist. Sozusagen gesammelte Werke. Wohlgemerkt: Nur zur Information!
Meiner Meinung nach würde damit das Mitbestimmungsrecht nach § 99 ausgehebelt. Im Gremium grassiert die gegenteilige Meinung.