Erstellt am 11.06.2008 um 20:54 Uhr von pirat
Ahoi Mona-Lisa,
eine BV zum Thema *Leiharbeiter* ist durchaus sinnvoll, ein Persilschein für den AG sollte es unter keinen Umständen geben!!
Denn Artikel von der IGM kennst du? ^^
Erstellt am 11.06.2008 um 21:09 Uhr von Lotte
Mona-Lisa,
dass ich Dich hier als Fragende erleben darf... ;-))
Däubler ist m.E. eindeutig. In seiner 10. Auflage unter § 77 BetrVG, RN 40a schreibt er:
"...Veränderungen des zwingenden Organisationsrechts sind aber ebenso unzulässig wie die Abbedingung der in § 50 Abs. 1 geregelten Zuständigkeitsverteilung zwischen GBR und BR und der Verzicht auf die bzw. die Aufhebung der gesetzlich eingeräumten Mitbestimmungsrechte (zu den Einzelheiten vgl. § 87 Rn. 39). Eine Erweiterung der Mitbestimmung des BR durch BV ist möglich ..."
Deinen BR kannst Du mal fragen, wie sie denn gewährleisten wollen, dass Euer AG Euch nie einen Grund geben würde, eine Einstellung zu verweigern?
Erstellt am 11.06.2008 um 21:20 Uhr von carrie
Mona-Lisa
Ich bin deiner Meinung und wüßte auch nicht recht, warum man dem AG so einen "Bonbon" geben sollte.
Wer sagt euch, dass er damit nicht eventuell Schindluder betreiben würde?
Erstellt am 11.06.2008 um 21:39 Uhr von Mona-Lisa
@pirat,
genau dieses "Superreinwaschmittelchen" will unser AG..
@Lotte,
"Wunder gibt es immer wieder" ;-))
hab mir die Randnummer (und was daneben steht!) genau angesehen und bestätigt meine Meinung! Wenn ich aber den Fitting 23. Auflage (RN. 54) lese, widersprechen sich die beiden Fachfuzzi's....
"[..] kann eine BV allerdings vorsehen, dass der ArbGeb. unter bestimmten, in der BV geregelten Voraussetzungen beteiligungspflichtige Massnahmen alleine treffen kann"
@carrie,
könntest du morgen zu unserer Sitzung kommen? Wir brauchen etwas Feuer unterm Hintern..... ;-))
Erstellt am 11.06.2008 um 22:00 Uhr von carrie
@Mona-Lisa
Gerne ;-))
Aber mal abgesehen von dem was du im Fitting gelesen hast, was bietet der AG euch denn dafür an anderer Stelle an, was diesen, für ihn bequemen Schritt, verdienen würde? Das muss ja etwas ganz Irres sein, ich bin ja jetzt schon Feuer und Flamme :-o
Erstellt am 11.06.2008 um 22:16 Uhr von pirat
Ahoi mona-Lisa, carrie
ihr zwei heissen Elemente ( Feuer unterm Hintern + Feuer und Flamme), in einem BR Gremium.... boah eh, der AG kann einem fast leid tun... .-)
Erstellt am 12.06.2008 um 07:11 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Ich würde by the way auch gleich § 14 Abs. 3 AÜG löschen lassen....
;-)
Erstellt am 12.06.2008 um 09:03 Uhr von uhu
...ha, ha ... böser Kölner :-))
statt Leih-AN kann man ja gleich in der BV auch Leibeigene-AN schreiben